Hund ausgesetzt: Schalke-Profi Sylla wehrt sich gegen Vorwürfe

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Deutschland,

Moussa Sylla ist für Schalke 04 ein wichtiger Stürmer. Nach negativen Schlagzeilen wegen seinem Hund, wehrt er sich nun über einen Anwalt.

Sylla liess Hund zurück
Moussa Sylla wehrt sich über seinen Anwalt gegen die seiner Meinung nach verzerrte Berichterstattung in den Medien wegen seinem Hund. - David Inderlied/dpa

Das Wichtigste in Kürze

  • Der Schalke-Stürmer Moussa Sylla hat seinen Hund bei einer Hundesitterin zurückgelassen.
  • Nun veröffentlichte er eine Mitteilung seines Anwalts Dylan Bourkab.
  • Die Medien hätten «unbegründete und manipulierte Anschuldigungen verbreitet».

Schalke-Torjäger Moussa Sylla wehrt sich vehement gegen den Vorwurf, er habe seinen Hund bei einer Hundesitterin zurückgelassen. Anscheinend hätte er ihn danach nicht mehr zurückhaben wollen.

«Seit mehreren Tagen sind Herr Moussa Sylla und seine Familie Ziel einer Medienkampagne. Diese basiert auf falschen, verzerrten und aus dem Zusammenhang gerissenen Informationen.» So heisst es in einer Mitteilung des französischen Anwalts Dylan Bourkab.

Anwalts-Schreiben von Sylla
Offizielle Pressemitteilung: Sylla veröffentlichte am Dienstag ein Schreiben seines Anwalts. - Instagram / @msylla_9

Sylla veröffentlichte die Mitteilung auf seinem Instagram-Account. «Es ist wichtig zu betonen, dass Ghost nie ausgesetzt wurde», heisst es in dem englisch verfassten Schreiben weiter.

«Unbegründete und manipulierte Anschuldigungen»

Ausserdem postete der Angreifer von Fussball-Zweitligist Schalke 04 ein Bild von einem Spaziergang mit dem Hund. Dazu schrieb er: «Ich will nur meinen Hund zurück, danke für die Nachrichten.» Die Reaktionen vieler Menschen in dem Fall waren aber bislang oft negativ.

Ohne eine gründliche Überprüfung der Fakten hätten manche Medien «unbegründete und manipulierte Anschuldigungen verbreitet.» Diese stammen von der Betreuerin des Hundes Ghost, dessen richtiger Name Luffy ist, heisst es in dem Anwalts-Schreiben.

Brauner American Bully Hund
Der Hund «Ghosty» ist ein Listenhund – und darf eigentlich nur mit behördlicher Erlaubnis gehalten werden. (Symbolbild) - Unsplash

Weitere Erklärungen zu dem zweiten Namen des Tiers gab es keine. Die Betreuerin habe sich «bewusst dafür entschieden, jeglichen Kontakt zur Familie Sylla abzubrechen.» Dies obwohl wiederholt darum gebeten wurde, das Tier zurückzubekommen.

Sylla-Seite erhebt selbst schwere Vorwürfe wegen Hund

Die Betreuerin halte den Hund sowie alle das Tier betreffenden offiziellen Dokumente laut dem Anwalt «unrechtmässig zurück.» Sie wolle so «in ungerechtfertigter Weise ihr Eigentumsrecht geltend machen».

Besitzt du einen Hund?

Darüber hinaus habe dieselbe Person eine als Spende an ihren Tierverein getarnte Geldsumme verlangt. Dies sei eine Bedingung dafür gewesen, dass die Klienten ihren Hund zurückerhalten.

Der Anwalt betonte, dass er «alle rechtlichen Mittel sowohl in Frankreich als auch international» einsetzen werde. Er möchte «diese schädlichen Handlungen stoppen und die Rechte und die Würde von Herrn Sylla und seiner Familie energisch verteidigen».

Kommentare

User #8509 (nicht angemeldet)

Enthält der Artikel relevante Fakten? Ich finde keine.

User #4119 (nicht angemeldet)

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