Graubünden stellt sich hinter Olympia-Kandidatur «Switzerland 2038»
Die Bündner Regierung signalisiert Unterstützung für die Olympischen und Paralympischen Winterspiele 2038. An der Finanzierung direkt beteiligen will sich der Kanton laut einer Medienmitteilung aber nicht.

Die Regierung des Kantons Graubünden steht einer nationalen, dezentralen Kandidatur für die Olympischen und Paralympischen Winterspiele in der Schweiz im Jahr 2038 unterstützend gegenüber. Das schreibt sie in einer Mitteilung vom Donnerstag.
Die Schweizer Kandidatur basiere auf bestehenden Infrastrukturen und Erfahrungen von bisherigen Grossanlässen wie der Biathlon-WM 2025, der Freestyle-WM 2025 oder der Bob-WM 2023. Graubünden sei mit Lenzerheide und Engadin/St. Moritz Teil des nationalen Konzepts. Als grösster Tourismuskanton des Landes verfüge der Kanton über die Kompetenz und die Infrastrukturen zur Durchführung internationaler Grossanlässe.
Laut Mitteilung begrüsst die Bündner Regierung, dass sich der Bund finanziell für die Durchführung in der Schweiz einsetzt. Eine nationale Kandidatur sei ohne Engagement von Bund und Armee nicht möglich.
Wie es weiter heisst, beteiligen sich die Kantone aber nicht direkt an der Finanzierung des Gesamtbudgets von Switzerland 2038. Sie hätten jedoch einer Mitfinanzierung der Paralympischen Winterspiele im Umfang von 60 Millionen Franken via Geldspiel-Erträge zugestimmt. Direkt involviert in die Finanzierung des Gesamtbudgets von Switzerland 2038 seien sie nicht.
Ob der Kanton Graubünden einen finanziellen Beitrag an die Kostenbeteiligung der Bündner Gemeinden Lantsch/Lenz, Vaz/Obervaz, Churwalden, St. Moritz, Celerina und Silvaplana gegenüber dem Verein Switzerland 2038 leisten wird, solle zu einem späteren Zeitpunkt geklärt werden.
Im Gegensatz zu früheren, von der öffentlichen Hand getragenen Projekten, handle es sich beim Grossanlass 2038 vorwiegend um ein privates Projekt. Die öffentliche Hand unterstütze nur subsidiär. Eine Defizitgarantie will der Kanton Graubünden gegenüber der privaten Trägerschaft oder dem Internationalen Olympischen Komitee gemäss Mitteilung nicht abgeben.










