Bundestag beginnt mit abschliessenden Beratungen zu Impfpflicht in Einrichtungen
Der Bundestag hat am Freitag mit der abschliessenden Beratung des neuen Infektionsschutzgesetzes begonnen, das unter anderem eine Impfpflicht für das Personal von Krankenhäusern und Altenheimen vorschreibt.

Das Wichtigste in Kürze
- Gesetz soll auch Restaurantschliessungen ermöglichen.
Der neue Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) drängte zu Beginn der Debatte zur Eile. «Wir haben keine Zeit zu verlieren», sagte er. Die Bekämpfung der Pandemie sei eine Aufgabe «für uns alle». Parteipolitik dürfe dabei keine Rolle spielen.
Die einrichtungsbezogene Impfpflicht soll auch für Einrichtungen, in denen Menschen mit Behinderungen betreut werden, Tageskliniken, Arztpraxen, Rettungsdienste oder sozialpädagogische Zentren gelten. Mit dem neuen Gesetz können die Länder zudem Schliessungen von Clubs und Diskotheken, aber auch von Restaurants anordnen. Um die Auffrischungsimpfungen zu beschleunigen, sollen künftig auch Zahnärzte, Tierärzte und Apotheker vorübergehend Impfungen gegen das Coronavirus verabreichen dürfen.
Die Neuregelung soll am Freitag auch noch vom Bundesrat gebilligt werden, der dafür zu einer Sondersitzung zusammenkommt. Neben der Novelle des Infektionsschutzgesetzes entscheiden Bundestag und Bundesrat über eine Verordnung, die Kontaktbeschränkungen auch für Geimpfte und Genesene ermöglichen soll.