Ampel-Parteien stellen Vorschlag für neue Corona-Rechtsbasis vor

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Deutschland,

Am Mittwoch wollen die Ampel-Parteien SPD, Grüne und FDP einen Vorschlag für die künftige Rechtsgrundlage für Corona-Massnahmen vorschlagen.

Bundestag in Berlin
Bundestag in Berlin - AFP/Archiv

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Ampelparteien stellen am Mittwoch eine neue Corona-Rechtsbasis vor.
  • Dabei wolle man die epidemische Lage nicht verlängern, wie es aus Seiten der SPD heisst.
  • Diese war im März 2020 in Kraft getreten.

In der Debatte um die künftige Rechtsgrundlage für Corona-Massnahmen wollen SPD, Grüne und FDP am Mittwoch gemeinsame Vorschläge vorlegen. Sie sollen auf eine «geordnete Beendigung» der «epidemischen Lage von nationaler Tragweite» abzielen. Dazu äussern wollen sich in Berlin (10.00 Uhr) Grünen-Fraktionschefin Katrin Göring-Eckardt, SPD-Fraktionsvize Dirk Wiese und FDP-Fraktionsgeschäftsführer Marco Buschmann.

SPD-Fraktionschef Rolf Mützenich hatte mitgeteilt, dass die möglichen künftigen Partner einer Ampel-Koalition über neue Regelungen im Infektionsschutzgesetz im Gespräch seien. Diese sollten die Länder in die Lage versetzen, weiter auf Corona-Herausforderungen reagieren zu können. Eine nochmalige Verlängerung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite um drei Monate werde dafür nicht angepeilt. Nach Informationen des Redaktionsnetzwerks Deutschland (Mittwoch) sehen Eckpunkte eine bis Ende März 2022 laufende Übergangsregelung vor.

Sonderlage seit März 2020

Der Bundestag hatte die Sonderlage erstmals im März 2020 festgestellt und dies zuletzt Ende August bestätigt. Sie läuft automatisch nach drei Monaten - also Ende November - aus, wenn das Parlament sie nicht erneut verlängert. Die festgestellte Lage ist laut geltendem Infektionsschutzgesetz eine Basis für Verordnungen zu Massnahmen wie Maskenpflicht oder Zugangsregeln zu bestimmten Innenräumen.

Auch Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) befürwortet ein Auslaufen der «epidemischen Lage», pocht aber auf weiterhin nötige Schutzregeln. Laut Infektionsschutzgesetz liegt sie vor, «wenn eine ernsthafte Gefahr für die öffentliche Gesundheit in der gesamten Bundesrepublik Deutschland besteht».

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