Aargau hält an schriftlicher ABU-Prüfung an den Berufsschulen fest

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Aarau,

Die schriftliche Abschlussprüfung im allgemeinbildenden Unterricht (ABU) bleibt für Lehrlinge im Kanton Aargau bestehen.

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Der Kanton Aargau hält an der schriftlichen ABU-Prüfung an den Berufsschulen fest. (Archivbild) - keystone

Das hat der Regierungsrat entschieden und erfüllt den Wunsch einer grossen Mehrheit der Berufsfachschulen im Kanton. Die schriftliche Prüfung in der Allgemeinbildung zum Abschluss der Berufslehre werde per Schuljahr 2026/27 in der kantonalen ABU-Verordnung für die Berufsschulen verpflichtend verankert. Dies schreibt der Regierungsrat in seiner Stellungnahme vom Freitag zu einer FDP-Motion im Kantonsparlament.

Die FDP forderte, dass die schriftliche ABU-Abschlussprüfung beizubehalten ist. Der Bund überlasst es neu den Kantonen, ob sie eine mündliche Prüfung von 20 Minuten oder eine schriftliche Prüfung von 150 Minuten durchführen.

Schriftlich vs Mündlich: Was sagt die Regierung?

Der Regierungsrat ist der Ansicht, dass das Wissen und die erlangten Kompetenzen «adäquat und vergleichbar» geprüft werden sollen. Eine 20-minütige mündliche Schlussprüfung, die einen Drittel der Gesamtbewertung ausmache, erachte er als «nicht ausreichend».

Schriftliche Prüfungen bieten laut Regierungsrat zudem ein standardisiertes Setting mit eindeutigen Bewertungskriterien. Für eine schriftliche Abschlussprüfung sprächen ebenfalls der Kostenaspekt sowie die Prüfungslogistik, da beim mündlichen Prüfungsmodus für jede individuelle Prüfung Zweitexperten beigezogen werden.

Andere Kantone folgen dem Beispiel

Den gleichen Weg gehen unter anderem die Kantone Bern und Zürich. Sie halten an der schriftlichen ABU-Abschlussprüfung fest. Die Note im allgemeinbildenden Unterricht setzt sich künftig zu je einem Drittel aus der Erfahrungsnote, der Schlussarbeit inklusive Präsentation sowie der schriftlichen Schlussprüfung zusammen.

Der Regierungsrat lehnt die Forderung der Fraktionen SP und Grüne ab, einen Bericht zum Qualifikationsverfahren in der Allgemeinbildung in Auftrag zu geben. Es sei nicht angezeigt, einen weiteren Bericht zu diesem Thema erarbeiten zu lassen. Die Zeit solle genutzt werden, um die konkrete Ausgestaltung der schriftlichen Schlussprüfung gemeinsam mit den Berufsfachschulen zu definieren.

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Kommentare

User #3875 (nicht angemeldet)

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