Schweiz ist enttäuscht über misslungene Revision des Römer Statuts

Keystone-SDA
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USA,

Die Ausweitung der IStGH-Kompetenzen beim Verbrechen der Aggression wurde in New York abgelehnt. Die Schweiz zeigt sich enttäuscht.

Weltstrafgericht
Die Reform wollte Angriffskriege anderen Völkerrechtsverbrechen gleichstellen, um IStGH-Ermittlungen gegen Russland wegen des Angriffs auf die Ukraine zu ermöglichen. (Archivbild) - dpa

Die Kompetenzen des Internationalen Strafgerichtshofs im Bereich des Verbrechens der Aggression werden vorerst nicht erweitert. Die Vertragsstaaten des Gerichts haben am Mittwoch in New York eine entsprechende Änderung des Römer Statuts abgelehnt. Die Schweiz ist vom Entscheid enttäuscht.

Die Reform verfolgte das Ziel, das Verbrechen des Angriffskriegs dem Kriegsverbrechen, dem Verbrechen gegen die Menschlichkeit und dem Völkermord gleichzusetzen. Somit hätte der Internationale Strafgerichtshof (IStGH) mit Sitz im niederländischen Den Haag für das mutmassliche Verbrechen der Aggression gegen die Ukraine durch Russland Ermittlungen aufnehmen können.

Bei den drei letztgenannten Verbrechen kann der IStGH, dessen rechtliche Grundlage das Römer Statut bildet, Ermittlungen aufnehmen, sobald eine betroffene Partei das Römer Statut ratifiziert hat. Beim Verbrechen der Aggression müssen beide Parteien den IStGH anerkennen. Die Ukraine anerkennt den IStGH, Russland nicht.

Schweizer Botschafter äussert Enttäuschung

«Der Fall der Ukraine verdeutlicht die Lücken in den Zuständigkeitsregeln des IStGH für das Verbrechen der Aggression», sagte Franz Perrez, Direktor der Direktion für Völkerrecht im Aussendepartement, am Freitag der Nachrichtenagentur Keystone-SDA auf Anfrage. Mit einer Reform wolle die Schweiz diese Lücke schliessen.

Laut Perrez, der von Montag bis Mittwoch an der Überprüfungskonferenz teilnahm, unterstützte eine grosse Mehrheit der Mitgliedstaaten das Anliegen. «Dass dies an den Verhandlungen in New York dennoch nicht realisiert werden konnte, ist enttäuschend», sagte der Botschafter weiter.

Reform noch nicht vom Tisch

Die Reform ist aber nicht vom Tisch. Im Jahr 2029 soll in New York erneut eine Überprüfungskonferenz zum Thema stattfinden, wie der IStGH am Donnerstag in einer Mitteilung schrieb. «Wir hoffen, dass es dann in einer veränderten geopolitischen Lage gelingen wird, die Lücke im internationalen Strafrecht zu schliessen», erklärte Perrez.

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Kommentare

User #6038 (nicht angemeldet)

Es gibt ein paar Lingge und Grüüne, die meinen, dass die Schweiz durch Mitreden und wie ein Bubi am Tisch sitzen etwas verändern oder bewegen kann. Sei es hier oder auch bei Annahme der EU Verträge. Leider alles nur eine reine naive Wah nvorstellung. Sie sprechen ja auch bei den Wahlen bei einem Absturz immer noch von einem Gewinn. Das kann man einfach nicht mehr ernst nehmen

Steueropfer

Bloß austreten aus diesen teueren Quatschvereinen mit ihren absurden Doppelstandards.

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