SP-Molina: Schweiz soll die USA verklagen
SP-Nationalrat Fabian Molina will, dass der Bundesrat bei der WTO Klage einreicht gegen die USA
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Das Wichtigste in Kürze
- Wegen der Strafzölle soll die Schweiz die USA bei der WTO verklagen.
- Dies fordert SP-Nationalrat Fabian Molina in einem Vorstoss, denn die Zölle seien illegal.
- Doch Mitte-Nationalrätin Schneider-Schneiter warnt: Damit giesse man nur Öl ins Feuer.
«Natürlich verstösst Trump, wo immer er kann, gegen die Regeln», räumt SP-Nationalrat Fabian Molina ein. «Diese sind ihm völlig schnurzepiepsegal.» Aber genau deshalb müsse die Schweiz auf der Einhaltung der Regeln beharren.
Die 39 Prozent Strafzölle Trumps seien nun mal illegal, verstiessen gegen Welt-Handelsrecht, stellt Molina klar. Und es gebe auch Regeln, wie gegen Regelbrecher vorzugehen sei: «Nämlich, indem man bei der WTO Klage einreicht.» Die Welthandelsorganisation (WTO) legt die Regeln für den globalen Handel zwischen Nationen fest.

Molina hat deshalb einen entsprechenden Vorstoss eingereicht. Der Bundesrat solle bei der WTO vorstellig werden, denn verschiedene Bestimmungen, unter anderem im GATT-Abkommen, seien durch die Zölle verletzt.
Auf die Sicherheitsausnahme könne sich die USA nicht berufen, «da keine sicherheitspolitische Bedrohung vorliegt», heisst es im Motions-Text. Andere Staaten wie Australien, Kanada oder Indien hätten Klagen angekündigt, Brasilien und China bereits eine eingereicht.
Mitte warnt: «Nicht Öl ins Feuer giessen»
«Das ist nicht der richtige Weg», findet dagegen Die Mitte-Aussenpolitikerin Elisabeth Schneider-Schneiter. Dass Regeln gebrochen werden und deshalb eine Klage möglich wäre, bestreitet sie dabei nicht. Aber, auch wenn sie absolutes Verständnis habe, «dass man jetzt hässig ist»: Jetzt sei nicht der Zeitpunkt, Öl ins Feuer zu giessen.
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«Man muss dem Bundesrat die Möglichkeit lassen, einen Deal hinzubekommen», fordert deshalb Schneider-Schneiter. Sie sei immer noch zuversichtlich, dass das Verhandlungsteam eine für die Schweiz vorteilhaftere Lösung erreichen könne.
Voraussetzung für Gegenzölle
Natürlich könne sich die Schweiz parallel mit anderen Staaten absprechen und mit der US-Regierung reden, findet dagegen SPler Molina. Aber der allererste Schritt müsse eine Klage sein: «Ein Bruch des Welthandelsrechts ist keine Lappalie.» Sondern ein Bruch des Völkerrechts, also müsse man den Rechtsweg beschreiten.
Eine Klage sei ausserdem auch Voraussetzung dafür, dass die Schweiz Gegenzölle erlassen könnte. Dies habe die Schweiz bis jetzt noch nicht einmal geprüft, bedauert Molina: «Auch das ist ein Fehler.»