Stadt Bern startet Mietzinshilfe für corona-geschädigte Unternehmen
Die Stadt Bern beginnt am 1. Februar mit der Corona-Notunterstützung. Diese erfolgt als Mietzinshilfe für Unternehmen, die in der Stadt steuerpflichtig sind.

Voraussetzung für die städtische Unterstützung ist, dass sich Mieter und Vermieter auf eine «substanzielle» Reduktion des Mietzinses im Zeitraum von Anfang November 2020 bis Ende März 2021 einigen. Ist dies der Fall, kann der Vermieter anschliessend auf der Website des Wirtschaftsamts Mietzinshilfe beantragen.
Das Modell wurde am Donnerstag den Medien präsentiert. Der Gemeinderat sei tief besorgt über die Folgen der Pandemie für das wirtschaftliche Leben in der Stadt, heisst es in einem Communiqué. Die anhaltenden Einschränkungen brächten viele Betriebe in eine existenzbedrohende Situation.
Der Stadtrat hatte das Corona-Hilfspaket im Dezember abgesegnet. Das lokale Gewerbe soll demnach mit maximal fünf Millionen Franken unterstützt werden. Die Regelung setzt bei den Geschäftsmieten an, weil es in diesem Bereich bisher keine Regelung auf Bundes- oder Kantonsebene gibt.
Das Stadtberner Hilfspaket kommt relativ spät. Während etwa Biel und Thun schon früher Hilfe für ihr Gewerbe aufgleisten, tat sich die Berner Stadtregierung schwer mit eigenen Massnahmen.
Davon überzeugt wurde sie erst an einem Runden Tisch Mitte November. Nebst den Arbeitnehmer- und Arbeitgebervertretungen machten dort auch Parteien und Organisationen Druck für ein finanzielles Engagement der Stadt.