Coronavirus

Presserat rügt «tio.ch»/«20minuti» wegen Clinica-Hildebrand-Bericht

Keystone-SDA
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Bern,

Ein Journalist von «tio.ch» berichtete über eine Corona-Ansteckung in der Tessiner Clinica Hildebrand. Damit verstiess er gegen die Wahrheitspflicht.

Blick von Brissago, wo die Clinica Hildebrand steht.
Blick von Brissago, wo die Clinica Hildebrand steht. - sda - KEYSTONE/GAETAN BALLY

Das Wichtigste in Kürze

  • Der Presserat hat das zu «20Minuten» gehörige Magazin «tio.ch» gerügt.
  • Mit seinem Bericht über eine Corona-Ansteckung verstiess es gegen die Wahrheitspflicht.

Das Tessiner Online-Magazin «tio.ch» ist vom Presserat gerügt worden für einen Bericht über die Clinica Hildebrand in Brissago und eine angebliche Coronavirus-Ansteckung dort. Aus Sicht des Presserats verstiess das Online-Magazin gegen die Wahrheitspflicht.

Die Clinica Hildebrand in Brissago hatte im November 2020 Beschwerde beim Presserat gegen «tio.ch» eingereicht, wie es in einer Mitteilung des Schweizer Presserats vom Dienstag heisst.

Das italienischsprachige Online-Magazin, das zum «20minuten»- beziehungsweise «20minuti»-Medienverbund gehört, hatte demnach über einen Patienten berichtet, der nach seiner Operation gesund in die Rehabilitationsklinik eingetreten sei und sich dort über seinen Zimmernachbarn mit Covid-19 infiziert habe. Beide seien beim Eintritt in die Klinik nicht getestet worden, dies im Gegensatz zur Praxis in anderen Tessiner Spitälern.

Journalist schrieb über Vater, ohne dies offenzulegen

Die Klinik machte geltend, es lasse sich unmöglich feststellen, wo sich der Patient angesteckt habe. Der Journalist verfüge auch nicht über die nötige Unabhängigkeit, da er über seinen Vater geschrieben habe, ohne dies offenzulegen.

Der Presserat mit Sitz in Bern sieht die berufsethischen Regeln gleich mehrfach verletzt: «Obwohl sich nicht eruieren liess, wo sich der Patient angesteckt hat, stellte der Artikel die Ansteckung durch seinen Zimmernachbarn als Tatsache hin», heisst es in der Mitteilung weiter. Damit habe «tio.ch» gegen die Wahrheitspflicht verstossen.

Der Presserat hält fest, dass es grundsätzlich unproblematisch sei, wenn Journalisten über ein Thema berichten, in das sie persönlich involviert sind. Da aber deren Unabhängigkeit und Unparteilichkeit auf dem Spiel stehe, müsse die Leserschaft transparent darüber informiert werden. Genau das aber habe «tio.ch» unterlassen.

Sanktionen spricht der Presserat nicht aus, wie Geschäftsführerin Ursina Wey gegenüber der Nachrichtenagentur Keystone-SDA sagte. Aber die gerügten Medien verpflichteten sich, den Presserats-Tadel in ihren Publikationen zu veröffentlichen.

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