Der Presserat hat zwei Beschwerden gegen «Blick.ch» teilweise gutgeheissen. Das Nachrichtenportal habe in einem Artikel Tatsachen entstellt und damit die «Erklärung der Pflichten und Rechte der Journalistinnen und Journalisten» verletzt.
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Newsroom der Blick-Gruppe am 9. April 2014. - Keystone

Der Artikel «Wegen Fake-News-Vorwürfen: Fünf Gemeinderäte von Sargans SG verurteilt» erschien am 22. Juli des letzten Jahres, wie der Presserat am Freitag mitteilte. Der Text vermeldete demnach, fünf Gemeinderäte von Sargans seien erstinstanzlich zu bedingten Geldstrafen verurteilt worden. Der Vorwurf: Sie hätten sich der üblen Nachrede schuldig gemacht. Die Gemeinderäte hatten jedoch einen Strafbefehl erhalten.

Ein Strafbefehl sei keine Verurteilung, sondern erst der Vorschlag einer möglichen Verurteilung, schrieb der Presserat. Der Beschuldigte könne den Vorschlag ablehnen und eine Gerichtsverhandlung anstreben. Bei dieser bestehe dann die Möglichkeit eines Freispruchs oder einer Einstellung des Verfahrens. Ob dann wirklich eine Verurteilung erfolge, sei also noch offen.

Dies galt gemäss Presserat insbesondere im vorliegenden Fall. Der Artikel weise in der Bildlegende selber ausdrücklich darauf hin, dass der betroffene Beschwerdeführer die Strafe voraussichtlich nicht akzeptieren werde und er entsprechend eben noch nicht verurteilt sei. «Insofern enthielt die Schlagzeile »Wegen Fake-News-Vorwürfen: Fünf Gemeinderäte von Sargans SG verurteilt« die Entstellung einer Tatsache», urteilte der Presserat.

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