Mit der Freigabe der E-ID-Verordnung ermöglichte die Luzerner Regierung eine Testphase für ein digitales Service-Portal und Identitätsmanagement.
E-ID
In einer Pilotphase plant der Kanton Luzern, ein innovatives Service-Portal einzuführen, das E-IDs und ein System zur Verwaltung von Identitäten nutzen wird. - keystone

Die Luzerner Regierung hat mit der Genehmigung der E-ID-Verordnung eine Testphase für ein Service-Portal und elektronisches Identitätsverwaltungssystem ermöglicht. Das Angebot soll im Frühjahr 2024 online gehen und stetig ausgebaut werden.

Mit der Verordnung kann das kantonale Service-Portal mit elektronischer Identität (E-ID) für maximal drei Jahre angeboten werden bis ein entsprechendes Gesetz erlassen wird, wie das Finanzdepartement des Kantons Luzern am Freitag mitteilt.

Gemeinsam mit dem Verband Luzerner Gemeinden hat der Kanton ein gemeinsames Internetportal lanciert, auf dem das Angebot von Gemeinden und Kanton elektronisch gebündelt ist. Die Dienstleistungen werden nach einer Registrierung mit einer E-ID zugänglich.

Ersatzlösung durch private Unternehmen

Da die staatliche E-ID des Bundes noch nicht verfügbar ist, will der Kanton als Übergangslösung auf E-ID's von privatwirtschaftlichen Unternehmen zurückgreifen, wie es in der Mitteilung weiter heisst.

Zusätzlich werde das Behörden-Login «AGOV» zugelassen, welches seit Anfang 2024 vom Bundesamt für Informatik und Telekommunikation ausgestellt werde.

Um den Datenschutz zu gewährleisten, wurde vom Kanton ein Identitätsverwaltungssystem programmiert. Dieses diene als Schranke zwischen dem Service-Portal und den Anbietern der E-ID's. So könnten die Aktivitäten der Nutzerinnen und Nutzern nicht verfolgt oder Profile über sie erstellt werden.

Formelles Gesetz für automatisierten Abruf von Personendaten

Für das Identitätsverwaltungssystem und das Service-Portal müsse vom Kantonsrat eine Grundlage im Rahmen eines formellen Gesetzes erlassen werden, da sie den automatisierten Abruf von Personendaten erforderlich machen, wie es heisst. Die Regierung könne den Betrieb aber bereits vor dem Inkrafttreten bewilligen im Rahmen einer Testphase.

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