Keine Entschädigung für verbotene Eingriffe während Corona-Pandemie

Keystone-SDA
Keystone-SDA

Lausanne,

Die Spitalgruppe Swiss Medical Network Hospitals und vier ihrer Kliniken sind mit einer Staatshaftungsklage wegen der verbotenen medizinischen Eingriffe zu Beginn der Corona-Pandemie vor Bundesgericht abgeblitzt. Sie verlangten 15,7 Millionen Franken.

Spital
Die Spitalgruppe Swiss Medical Network Hospitals ist mit einer Staatshaftungsklage vor Bundesgericht abgeblitzt. (Symbolbild) - keystone

Der Bundesrat hatte zu Beginn der Corona-Pandemie Spitälern, Arzt- und Zahnarztpraxen für die Zeit vom 17. März bis zum 26. April 2020 verboten, nicht dringende medizinische Eingriffe vorzunehmen.

Die Spitalgruppe Swiss Medical Network Hospitals und dazugehörige Gesellschaften verlangten vom Bundesrat für den ihnen dadurch entstandenen Schaden eine Entschädigung. Dies geht aus einer am Freitag publizierten Medienmitteilung des Bundesgerichts hervor.

Der Bundesrat wies das Begehren ab, weshalb Gruppe und Gesellschaften eine Staatshaftungsklage einreichten. In einer öffentlichen Hauptverhandlung hat sich das höchste Schweizer Gericht die Plädoyers der Parteien angehört.

Nach einer Beratung hat das Gericht die Klage abgewiesen. Ein begründetes Urteil folgt zu einem späteren Zeitpunkt. (Urteil 2E-6/2024 vom 19.2.2026)

Kommentare

Weiterlesen

Endometriose
70 Interaktionen
Hilft das den Frauen?
Trump
Ohne Deal

MEHR IN NEWS

Handy, Laptop
2 Interaktionen
Bis 20 Prozent
Das Logo der Berufsfeuerweht Basel-Stadt.
Basel-Stadt
Diegten BL
1 Interaktionen
A2 bei Diegten BL
Flensburg/Mittelangeln

MEHR CORONAVIRUS

85 Interaktionen
Bern
Flughafen Frankfurt
Als vor Corona
Während Corona
Corona
7 Interaktionen
Deutschland

MEHR AUS LAUSANNE

Théo Bouchat
Lausanne
Phillippe Germanier
Crans-Montana
2 Interaktionen
Lausanne
Luisier
1 Interaktionen
Lausanne