Keine Entschädigung für verbotene Eingriffe während Corona-Pandemie
Die Spitalgruppe Swiss Medical Network Hospitals und vier ihrer Kliniken sind mit einer Staatshaftungsklage wegen der verbotenen medizinischen Eingriffe zu Beginn der Corona-Pandemie vor Bundesgericht abgeblitzt. Sie verlangten 15,7 Millionen Franken.

Der Bundesrat hatte zu Beginn der Corona-Pandemie Spitälern, Arzt- und Zahnarztpraxen für die Zeit vom 17. März bis zum 26. April 2020 verboten, nicht dringende medizinische Eingriffe vorzunehmen.
Die Spitalgruppe Swiss Medical Network Hospitals und dazugehörige Gesellschaften verlangten vom Bundesrat für den ihnen dadurch entstandenen Schaden eine Entschädigung. Dies geht aus einer am Freitag publizierten Medienmitteilung des Bundesgerichts hervor.
Der Bundesrat wies das Begehren ab, weshalb Gruppe und Gesellschaften eine Staatshaftungsklage einreichten. In einer öffentlichen Hauptverhandlung hat sich das höchste Schweizer Gericht die Plädoyers der Parteien angehört.
Nach einer Beratung hat das Gericht die Klage abgewiesen. Ein begründetes Urteil folgt zu einem späteren Zeitpunkt. (Urteil 2E-6/2024 vom 19.2.2026)














