Bundesgericht

Bundesgericht bestätigt Verbot von Vierbeiner im Kanton Zür

Gerrit Fredrich
Gerrit Fredrich

Lausanne,

Das Bundesgericht bekräftigt das Halteverbot eines bullartigen Terriers in Zürich. Der Fall verdeutlicht die strengen Hundegesetze im Kanton.

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Das Bundesgericht bekräftigt das Halteverbot eines bullartigen Terriers in Zürich. (Symbolbild) - keystone

Das Bundesgericht lehnte die Beschwerde eines Hundehalters ab, dessen Terrier-Mischling als verbotener bullartiger Hund klassifiziert wurde.

Der Hund darf nicht im Kanton Zürich bleiben, berichtet «Goldküste24».

Der Hund wurde 2019 in Deutschland gekauft. Eine tierärztliche Begutachtung ergab, dass es sich um einen American Staffordshire Terrier-Mischling handelt.

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Das Bundesgericht bestätigte das Verbot des Vierbeiners. (Symbolbild) - keystone

Eine Rasse, die im Kanton Zürich verboten ist, wie die offizielle Webseite des Kantons erklärt. Seit 2005 reagiert der Kanton mit strengen Vorschriften auf gefährliche Hunderassen.

Die Liste umfasst 13 Rassen, darunter American Staffordshire Terrier und Rottweiler. Deren Zucht und Haltung sind verboten, so ein Beschluss des Verwaltungsgerichts Zürich.

Bundesgericht: Rechtsgrundlagen und Folgen für Hundehalter

Das Halteverbot dient dem Schutz der Bevölkerung vor gefährlichen Tieren. Hundehalter benötigen eine Bewilligung, zudem müssen sie Schulungen absolvieren, heisst es in der Hundeverordnung des Kantons.

Kannst du die Entscheidung vom Bundesgericht nachvollziehen?

Das Bundesgericht unterstrich, dass persönliche Freiheitsrechte nicht das öffentliche Sicherheitsinteresse am Schutz vor Angriffen überwiegen. Die Entscheidung stützt sich auf eine medizinisch fundierte Einschätzung durch Amtstierärzte.

Der betroffene Hundehalter muss den Hund entweder in einen anderen Kanton verlegen oder abgeben. Selbst wenn der Hund friedlich ist, bleibt das Halteverbot bestehen.

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Kommentare

User #7959 (nicht angemeldet)

Es ist richtig Blödsinn es gibt keine Kampfhunde . Es gibt nur Hunde die abgerichtet werden und die wird es genau so weiterhin geben . Mit oder ohne Gesetzt . Listenhunde können genau so Familien tauglich sein wie andere Hunde auch . Das Problem ist der Mensch und nicht der Hund . Es führt nur dazu das solche Hunde in Heimen leben und nie ein schönes liebevolles Zuhause haben können . Völlig daneben ....

User #4527 (nicht angemeldet)

Zürich regelt mit Verboten und verliert dabei immer mehr das Verständnis für ein friedliches Zusammenleben von Mensch und Tier.... liebes Veterinär und liebe Justiz, ihr habt lange studiert und leider nichts gelernt, tragisch

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