Bundesgericht

Bundesgericht stützt Weko in den Kantonen Waadt und Luzern

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Bern,

Das Bundesgericht hat die Weko in zwei Fällen zur Auslegung des Binnenmarktgesetzes unterstützt.

Pflege Frau Bern Spitex
Mehrere Spitex-Organisationen sahen diesen Grundsatz im Kanton Waadt verletzt und haben dies deshalb gerichtlich prüfen lassen. (Symbolbild) - depositphotos

Das Bundesgericht stützt mit zwei Urteilen die Wettbewerbskommission in ihrer Auslegung des Binnenmarktgesetzes. Ein Fall betrifft den Kanton Waadt, der andere Luzern.

Das Herkunftsprinzip im Binnenmarktgesetzes sieht vor, dass eine rechtmässige Aktivität im Herkunftskanton auch zu einer Ausübung dieser Tätigkeit in weiteren Kantonen berechtigt. Mehrere Spitex-Organisationen sahen diesen Grundsatz im Kanton Waadt verletzt und haben dies deshalb gerichtlich prüfen lassen, wie die Wettbewerbskommission (Weko) am Donnerstag mitteilte.

Bestätigung durch das Bundesgericht

Die Weko hatte zuhanden der Gerichte vier Gutachten verfasst, das Bundesgericht bestätigte in zwei Urteilen die Anwendung des Binnenmarktgesetzes.

In einem weiteren Fall hatte die Weko Beschwerde erhoben, um eine Kostenauferlegung an eine Hebamme für eine weitere Berufsausübungsbewilligung im Kanton Luzern anzufechten. Das Bundesgericht hiess dies gut und hob die Auferlegung der Kosten auf.

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