Im Kanton Zürich können Blinde erstmals geheim abstimmen
Blinde und Sehbehinderte können bei der Volksabstimmung vom 30. November erstmals ohne fremde Hilfe abstimmen.

Blinde und Sehbehinderte können bei der Volksabstimmung vom 30. November erstmals ohne fremde Hilfe abstimmen. Möglich macht dies eine Abstimmungsschablone des Bundes, die als erstes im Kanton Zürich getestet wird.
Stimmberechtigte mit starken Sehbehinderungen oder Blindheit konnten ihre Stimmzettel bisher nicht selbständig ausfüllen. Sie waren auf die Hilfe sehender Personen angewiesen. Der Bund entwickelte nun eine taktile Kartonschablone mit Braille-Schrift, wie er am Donnerstag mitteilte.
Ausweitung auf alle Kantone
In diese Schablone werden Stimmzettel eingelegt, die dafür oben links abgeschnitten werden. In ausgestanzten Orientierungshilfen können die Sehbehinderten dann «Ja» oder «Nein» mit einem Stift nachfahren.
Während der Testphase gibt es die zugeschnittenen Stimmzettel ausschliesslich im Kanton Zürich und auch dort nur für die eidgenössischen Vorlagen. Im zweiten Halbjahr 2026 sollen die zugeschnittenen Stimmzettel und die Schablonen dann in allen Kantonen zur Verfügung stehen.