Bundesgericht

CS-Aktionär: Bundesgericht weist Klage nach UBS-Übernahme ab

Gerrit Fredrich
Gerrit Fredrich

Lausanne,

Das Bundesgericht lehnte die Klage eines CS-Aktionärs gegen den Bund wegen der UBS-Übernahme ab. Der Kläger forderte 140'000 Franken Schadenersatz.

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Das Schweizerische Bundesgericht in Lausanne hat die Klage eines CS-Aktionärs abgewiesen. - keystone

Das Bundesgericht hat am Dienstag die Klage eines CS-Aktionärs gegen den Bund abgewiesen. Es ging um die Übernahme der Credit Suisse durch die UBS.

Der Kläger forderte rund 140'000 Franken Schadenersatz von staatlicher Seite. Er hatte vergangenen März beim Übergang seiner Aktien auf UBS-Anteile hohe Verluste erlitten, berichtet «Swissinfo».

Aktionär spricht von Rechtswidrigkeit – Bundesgericht widerspricht

Der Aktionär beklagte, der Bund habe durch die Notverordnung rechtswidrig gehandelt. Er sah seine Eigentumsrechte verletzt und sprach von willkürlichem Vorgehen, berichtete das «SRF».

Handelst du mit Aktien?

Das Bundesgericht hingegen befand, dass die Massnahmen rechtens waren. Es verwies darauf, dass der Marktwert der Aktien entscheidend gewesen sei. Staatliche Übergriffe sah das Gericht nicht.

Weitere Verfahren laufen noch

Neben dem Fall einzelner Aktionäre regt sich an den Handelsgerichten aufgrund der Übernahme Widerstand. Über 5'000 ehemalige CS-Aktionäre verlangen höhere Entschädigungen von der UBS, so die «Handelszeitung».

ubs
UBS hatte die Credit Suisse übernommen. - Depositphotos

Die Sammelklagen beziehen sich auf den angeblich zu tiefen Übernahmepreis der Credit Suisse. Die Verfahren dauern an und sind noch nicht abgeschlossen, wie das «SRF» berichtet.

Risiken für Aktionäre sind Teil des Aktienmarkts

Generell sieht die Rechtsprechung Kursverluste als typisches Risiko von Aktienanlagen an. Eine direkte Verantwortung des Bundes wird nicht angenommen.

Diese zweite Abweisung einer Staatshaftungsklage unterstreicht den schwierigen Weg für Aktionäre. Die Entscheidungen folgen klarer Expertise und Jurisprudenz gegen staatliche Entschädigungsklagen.

Kommentare

User #5553 (nicht angemeldet)

Das Bundesgericht dient nur dazu, die Handlungen des Staates zu legitimieren...

User #3961 (nicht angemeldet)

Sie täuschen sich: Am EGMR kann man keine Schadenersatzklagen gegen Privatpersonen anhängig machen, da dies kein Zivilgericht ist.

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