CS-Aktionär: Bundesgericht weist Klage nach UBS-Übernahme ab
Das Bundesgericht lehnte die Klage eines CS-Aktionärs gegen den Bund wegen der UBS-Übernahme ab. Der Kläger forderte 140'000 Franken Schadenersatz.

Das Bundesgericht hat am Dienstag die Klage eines CS-Aktionärs gegen den Bund abgewiesen. Es ging um die Übernahme der Credit Suisse durch die UBS.
Der Kläger forderte rund 140'000 Franken Schadenersatz von staatlicher Seite. Er hatte vergangenen März beim Übergang seiner Aktien auf UBS-Anteile hohe Verluste erlitten, berichtet «Swissinfo».
Aktionär spricht von Rechtswidrigkeit – Bundesgericht widerspricht
Der Aktionär beklagte, der Bund habe durch die Notverordnung rechtswidrig gehandelt. Er sah seine Eigentumsrechte verletzt und sprach von willkürlichem Vorgehen, berichtete das «SRF».
Das Bundesgericht hingegen befand, dass die Massnahmen rechtens waren. Es verwies darauf, dass der Marktwert der Aktien entscheidend gewesen sei. Staatliche Übergriffe sah das Gericht nicht.
Weitere Verfahren laufen noch
Neben dem Fall einzelner Aktionäre regt sich an den Handelsgerichten aufgrund der Übernahme Widerstand. Über 5'000 ehemalige CS-Aktionäre verlangen höhere Entschädigungen von der UBS, so die «Handelszeitung».

Die Sammelklagen beziehen sich auf den angeblich zu tiefen Übernahmepreis der Credit Suisse. Die Verfahren dauern an und sind noch nicht abgeschlossen, wie das «SRF» berichtet.
Risiken für Aktionäre sind Teil des Aktienmarkts
Generell sieht die Rechtsprechung Kursverluste als typisches Risiko von Aktienanlagen an. Eine direkte Verantwortung des Bundes wird nicht angenommen.
Diese zweite Abweisung einer Staatshaftungsklage unterstreicht den schwierigen Weg für Aktionäre. Die Entscheidungen folgen klarer Expertise und Jurisprudenz gegen staatliche Entschädigungsklagen.