«Gaga-Rechtsextremist»: Glarner geht nicht vor Bundesgericht
Der SVP-Nationalrat Andreas Glarner zieht wegen der Bezeichnung «Gaga-Rechtsextremist» aufgrund eines Formfehlers nicht vor das Bundesgericht in Lausanne.

Das Wichtigste in Kürze
- Hansi Voigt hatte Andreas Glarner als «Gaga-Rechtsextremist» bezeichnet.
- Glarner verzichtet auf den Gang ans Bundesgericht – aber nicht freiwillig.
- Dem SVP-Nationalrat ist ein Formfehler unterlaufen.
Das Bundesgericht wird nicht darüber entscheiden, ob der frühere Journalist Hansi Voigt den SVP-Nationalrat Andreas Glarner als «Gaga-Rechtsextremist» bezeichnen durfte oder nicht: Glarner verzichtet auf den Gang nach Lausanne – allerdings nicht freiwillig.
Er habe einen Formfehler gemacht, sagte Glarner auf Anfrage der Nachrichtenagentur Keystone-SDA. Er bestätigte damit einen Bericht des SRF-Regionaljournals Aargau Solothurn vom Mittwoch.
Das Bundesgericht könnte auf seine Beschwerde mangels Legitimation nicht eintreten, weil er vor der ersten Instanz keine Entschädigung gefordert habe, so Glarner.
Urteil des Aargauer Obergerichts rechtskräftig
Damit ist der Streit zwischen Glarner und Voigt juristisch beendet. Das Urteil des Aargauer Obergerichts ist mittlerweile rechtskräftig geworden.
Dieses hatte Voigt im März vom Vorwurf der Beschimpfung und üblen Nachrede freigesprochen.
Der frühere Online-Chef von «20 Minuten» und Mitgründer des Portals Watson hatte den SVP-Nationalrat im Dezember 2022 im Zusammenhang mit einer Diskussion über Grenzschliessungen auf der damaligen Plattform Twitter (heute X) als «Gaga-Rechtsextremist» bezeichnet.

Damit sei er «als Nazi verunglimpft» worden, brachte Glarner im März vor dem Obergericht vor. Die Bezeichnung habe sich negativ auf sein Geschäfts- und Privatleben ausgewirkt.
«Gaga-Rechtsextremist» in diesem Kontext zulässig
Voigt hielt damals fest, dass er Glarner nicht beleidigt habe. Er habe nur dessen politischen Ideen zu Grenzschliessungen für «gaga» gehalten und den Politiker auf dem Links-Rechts-Schema eingeordnet.
Die Staatsanwaltschaft Muri-Bremgarten hatte Voigt per Strafbefehl zu einer bedingten Geldstrafe von 40 Tagessätzen à 200 Franken und einer Busse von 1000 Franken verurteilt.
Das Bezirksgericht Bremgarten sprach ihn jedoch im Februar 2024 frei.
Das Aargauer Obergericht bestätigte dies daraufhin. Im Gesamtkontext sei die Bezeichnung klar in Zusammenhang mit Glarners Rolle als Politiker gefallen und damit noch zulässig gewesen.