Keine Berufung: SVP-Glarner lässt «Gaga-Rechtsextremist» stehen
Andreas Glarner wurde auf Social Media von einem Journalisten als «Gaga-Rechtsextremist» bezeichnet. Dieser wurde freigesprochen – was nun rechtskräftig ist.

Das Wichtigste in Kürze
- SVP-Politiker Andreas Glarner wurde auf Social Media als «Gaga-Rechtsextremist» betitelt.
- Glarner reichte daraufhin Anzeige unter anderem wegen Beschimpfung und übler Nachrede ein.
- Jetzt ist klar: Der Zürcher Journalist, der den Tweet absetzte, bleibt straffrei.
Im Dezember 2022 bezeichnete Journalist Hansi Voigt den SVP-Politiker Andreas Glarner auf Twitter als «Gaga-Rechtsextremisten».
Letzterer war darüber jedoch überhaupt nicht erfreut. Glarner zeigte Voigt an. Der Vorwurf unter anderem: Beschimpfung und üble Nachrede.

Doch das Aargauer Obergericht entschied im März 2025, dass eine derartige Bezeichnung im politischen Diskurs zulässig sei. Es kam zum Freispruch.
Urteil bleibt endgültig bestehen
Ursprünglich hatte der umstrittene SVP-Nationalrat angekündigt, das Urteil bis ans Bundesgericht weiterzuziehen.
Er sagte: «Ich bin ein Politiker der grössten legitimierten Partei des Landes und habe nie etwas Rechtsextremes gemacht.»
Es sei «ehrenrührig», jemanden als Rechtsextremisten zu bezeichnen, so Glarner.
Doch vor das höchste Schweizer Gericht geht der Fall nun doch nicht, wie das «SRF» berichtet. Dort sei keine Beschwerde eingegangen, das Obergerichts-Urteil sei rechtskräftig.
Gegenüber dem Sender begründet Glarner den Verzicht mit einer fehlenden Legitimation für einen Weiterzug.
Von Anfang an hätte er eine Geldstrafe fordern sollen, so der Politiker gegenüber dem «SRF». Er habe dies jedoch nicht getan, da er vor dem Bezirksgericht ohne Anwalt angetreten sei. Vor dem Obergericht wurde er dann juristisch vertreten.