SVP

    Keine Berufung: SVP-Glarner lässt «Gaga-Rechtsextremist» stehen

    Andreas Glarner wurde auf Social Media von einem Journalisten als «Gaga-Rechtsextremist» bezeichnet. Dieser wurde freigesprochen – was nun rechtskräftig ist.

    andreas glarner
    Andreas Glarner verzichtet auf einen Weiterzug an das höchste Schweizer Gericht. (Archivbild) - keystone

    Das Wichtigste in Kürze

    • SVP-Politiker Andreas Glarner wurde auf Social Media als «Gaga-Rechtsextremist» betitelt.
    • Glarner reichte daraufhin Anzeige unter anderem wegen Beschimpfung und übler Nachrede ein.
    • Jetzt ist klar: Der Zürcher Journalist, der den Tweet absetzte, bleibt straffrei.

    Im Dezember 2022 bezeichnete Journalist Hansi Voigt den SVP-Politiker Andreas Glarner auf Twitter als «Gaga-Rechtsextremisten».

    Letzterer war darüber jedoch überhaupt nicht erfreut. Glarner zeigte Voigt an. Der Vorwurf unter anderem: Beschimpfung und üble Nachrede.

    Hansi Voigt Glarner Urteil
    Bleibt straffrei: der Journalist Hansi Voigt. (Archivbild) - keystone

    Doch das Aargauer Obergericht entschied im März 2025, dass eine derartige Bezeichnung im politischen Diskurs zulässig sei. Es kam zum Freispruch.

    Urteil bleibt endgültig bestehen

    Ursprünglich hatte der umstrittene SVP-Nationalrat angekündigt, das Urteil bis ans Bundesgericht weiterzuziehen.

    Er sagte: «Ich bin ein Politiker der grössten legitimierten Partei des Landes und habe nie etwas Rechtsextremes gemacht.»

    Es sei «ehrenrührig», jemanden als Rechtsextremisten zu bezeichnen, so Glarner.

    Hast du den Rechtsstreit um den «Gaga-Rechtsextremist»-Tweet verfolgt?

    Doch vor das höchste Schweizer Gericht geht der Fall nun doch nicht, wie das «SRF» berichtet. Dort sei keine Beschwerde eingegangen, das Obergerichts-Urteil sei rechtskräftig.

    Gegenüber dem Sender begründet Glarner den Verzicht mit einer fehlenden Legitimation für einen Weiterzug.

    Von Anfang an hätte er eine Geldstrafe fordern sollen, so der Politiker gegenüber dem «SRF». Er habe dies jedoch nicht getan, da er vor dem Bezirksgericht ohne Anwalt angetreten sei. Vor dem Obergericht wurde er dann juristisch vertreten.

    Kommentare

    User #5892 (nicht angemeldet)

    Ui, der sieht aber gar nicht gut aus.

    User #6365 (nicht angemeldet)

    Der liebe Glarner, der denkt, er dürfe sich alles erlauben, aber übertrieben hochsensibel reagiert, wenn er die Retourkutsche bekommt.

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