Bundesgericht stützt das Baselbieter Öl- und Gasheizungsverbot
Das Bundesgericht hat das Verbot von Öl- und Gasheizungen im Kanton Baselland bestätigt. Eine Beschwerde gegen das Dekret zum Energiegesetz wies es ab.

Das Verbot von Öl- und Gasheizungen im Kanton Baselland ist gemäss Bundesgericht rechtens. Das Gericht in Lausanne hat eine Beschwerde von bürgerlicher Seite gegen das Dekret zum Energiegesetz abgelehnt. Damit bleiben die angefochtenen Bestimmungen in Kraft, wie der Kanton am Dienstag mitteilte.
Somit stützt das Bundesgericht den Entscheid der Vorinstanz. Das Kantonsgericht lehnte die Beschwerde letztes Jahr ab. Damit gelten weiterhin die Bestimmungen der Dekretsänderungen, die der Landrat 2023 beschloss – mit Ausnahme vom Absatz zur Photovoltaikpflicht bei Neubauten.
In Kraft bleibt jedoch das angefochtene künftige Verbot von Öl- und Gasheizungen. Das Dekret sieht vor, dass bei bestehenden Bauten ab dem 1. Januar 2026 beim Ersatz von Heizkesseln sowie beim Ersatz von Brennern, die bereits älter als 15 Jahre sind, nur noch Systeme auf erneuerbare Heizsysteme eingebaut werden dürfen.
Ausnahmen sind vorgesehen, wenn dies technisch nicht möglich ist oder die Anlage nicht wirtschaftlich betrieben werden kann. Für Neubauten gilt gemäss Dekret schon seit dem Oktober letzten Jahres die Pflicht für erneuerbares Heizen.
Kampf ums Energiedekret noch nicht vorbei
Auf politischer Ebene ist der Kampf gegen das Dekret aber noch nicht beendet. Hängig ist noch die Volksinitiative «Energiepolitik nur mit der Bevölkerung». Diese soll die besagten Vorgaben rückgängig machen indem sie verlangt, jene Bestimmungen zu streichen, die energiepolitische Entscheide auf Dekretsstufe delegieren.
Die Baselbieter Regierung hat der Initiative einen Gegenvorschlag gegenübergestellt. Im Gegensatz zum Volksbegehren will dieser nicht sämtliche Dekretsänderungen aufheben. Der Landrat wird am Donnerstag über beides beraten.