Bundesgericht

NGOs schalten Bundesgericht gegen Drohnenkauf ein

Keystone-SDA
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Bern,

Mehrere NGOs haben beim Bundesgericht Beschwerde gegen den umstrittenen Drohnenkauf des ADS-15-Systems eingelegt.

ADS 15
Die erste Drohne des ADS 15 der Schweizer Armee. (Archivbild) - keystone

Mehrere NGOs haben am Dienstag beim Bundesgericht eine Beschwerde wegen Rechtsverweigerung und Verletzung des Verfassungsrechts beim Kaufvertrag des israelischen Drohnen-Aufklärungssystems ADS-15 eingereicht. Sie prangern die Rechtswidrigkeit des Vertrages an.

Das Obergericht des Kantons Bern hatte zuvor ein Gesuch der NGOs um vorsorgliche Beweisführung betreffend des Vertrages zwischen der Eidgenossenschaft und dem israelischen Rüstungsunternehmen Elbit Systems abgelehnt, wie es in einer Mitteilung vom Dienstag hiess.

Kampf für Gerechtigkeit

Ziel der Beschwerde sei es, die Nichtigkeit des Vertrags festzustellen, der de facto die israelische Armee unterstütze. Indem die Schweiz ihre Verträge mit dem israelischen Hersteller Elbit fortführe, mache sie Geschäfte mit einem Unternehmen, das Waffen liefere, die bei nachgewiesenen Verstössen gegen das Völkerrecht eingesetzt würden.

Beschwerdeführer sind ein palästinensisches Ehepaar, die Gruppe «Schweiz ohne Armee» (Gsoa), die «Schweizerische Liga für Menschenrechte» und die «Schweizerische Anwaltsvereinigung für Palästina» (ASAP). Sie wollen den Drohnenkaufvertrag mit israel wegen «Unmoral, Verletzung des öffentlichen Rechts und des Völkerrechts» zu annullieren.

Kommentare

User #3608 (nicht angemeldet)

Woher beziehen diese NGO's ihr Geld? Vermutlich aus der EU ...

User #6101 (nicht angemeldet)

Das 1. Mal, dass ich die GSOA unterstütze!

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