Freispruch

Glarner als «Gaga-Rechtsextremist» tituliert: Freispruch für Voigt

Das Bezirksgericht Bremgarten AG gibt Medienunternehmer Hansi Voigt im Rechtsstreit mit SVP-Nationalrat Andreas Glarner recht.

SVP
Andreas Glarner ist Nationalrat der SVP für den Kanton Aargau. - Keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Medienunternehmer Hansi Voigt hatte SVP-Glarner als «Gaga-Rechtsextremist» bezeichnet.
  • Der Nationalrat reichte eine Strafanzeige wegen übler Nachrede ein.
  • Das Bezirksgericht Bremgarten AG gibt aber Voigt recht.

Medienunternehmer Hansi Voigt ist von den Vorwürfen der Beschimpfung und der üblen Nachrede freigesprochen worden. Das Bezirksgericht Bremgarten AG hat am Mittwoch die Einsprache gegen einen von SVP-Nationalrat Andreas Glarner angestrengten Strafbefehl gutgeheissen.

Voigt hatte Ende 2022 in einem Kommentar auf der damaligen Plattform Twitter geschrieben, man solle aufhören, sich darüber zu empören, «was ein Gaga-Rechtsextremist wie Glarner» sage. Der SVP-Nationalrat reichte daraufhin gegen Voigt eine Strafanzeige ein.

Halten Sie die Bezeichnung «Gaga-Rechtsextremist» für eine Beleidigung?

Die Staatsanwaltschaft Muri-Bremgarten verurteilte Voigt im Juni per Strafbefehl zu einer bedingten Geldstrafe von 40 Tagessätzen zu 200 Franken sowie zu einer Busse von 1000 Franken.

Glarner sei «in seinem Ansehen diskreditiert worden», hiess es im Strafbefehl. Auch sei der Leumund geschädigt worden. Gegen den Strafbefehl erhob Voigt Einsprache.

Übertreibungen in der Politik zulässig

Ein Einzelrichter des Bezirksgerichts Bremgarten sprach am Mittwoch den Medienunternehmer von den Vorwürfen frei. Der Ausdruck «Gaga-Rechtsextremist» beziehe sich nicht auf Glarner als Menschen, sondern auf sein Wirken als Politiker.

In der politischen Auseinandersetzung sei gemäss bundesgerichtlicher Rechtsprechung eine Ehrverletzung nur mit grosser Zurückhaltung anzunehmen und im Zweifelsfall zu verneinen.

Im politischen Diskurs seien Übertreibungen und scharfe Formulierungen gesellschaftlich akzeptiert. Sie würden in ihrer allfälligen Theatralik auch nicht für voll genommen, hiess es in der schriftlichen Kurzzusammenfassung der mündlichen Urteilsbegründung weiter.

Der Freispruch des Bezirksgerichts ist noch nicht rechtskräftig. Nationalrat Glarner kündigte im Regionalsender TeleM1 an, er werde das Urteil ans kantonale Obergericht weiterziehen.

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