Streit um Tempo 30: Stadt Zürich zieht vor Bundesgericht
Der Zürcher Stadtrat zieht im Streit um Tempo 30 mit dem Kanton vor Bundesgericht.

Der Zürcher Stadtrat zieht gegen den Kanton vor Bundesgericht. Streitpunkt ist der Gegenvorschlag zur «ÖV-Initiative», welche den Gemeinden bauliche Massnahmen bei Tempo 30 Zonen aufbrummen will.
Die Beschwerde des Zürcher Stadtrats richtet sich konkret gegen einen Kantonsratsentscheid von 14. April diesen Jahres. In der Nachmittagssitzung hiess das Parlament damals den Gegenvorschlag zur «ÖV-Initiative» gut.
Dieser Gegenvorschlag sieht vor, dass die Gemeinden selber bauliche Massnahmen bezahlen sollen, wenn der öffentliche Verkehr wegen einer städtischen Tempo-30-Zone langsamer unterwegs ist. Die Städte müssten also zum Beispiel separate Busspuren bauen.
Der Stadtrat kritisiert, dass es zu diesem Gegenvorschlag gar keine Vernehmlassung gegeben habe. Eine solche sei gemäss Kantonsverfassung aber vorgeschrieben.
Zudem untergrabe diese Regelung den vom Bund vorgeschriebenen Lärmschutz. Es würden finanzielle Anreize geschaffen, um auf Tempo 30 zu verzichten.