Coronavirus: Masken schützen nicht überall vor Quarantäne
In vielen Kantonen muss in Bars, Clubs und Restaurants wegen des Coronavirus teilweise eine Maske getragen werden. Das Risiko einer Quarantäne besteht dennoch.

Das Wichtigste in Kürze
- In mehreren Kantonen wurde die Maskenpflicht in Bars, Clubs und Restaurants ausgeweitet.
- Wer bei einem positiven Corona-Fall in Quarantäne muss, unterscheidet sich je nach Kanton.
- Der Tessiner Epidemiologe Andreas Cerny fordert eine einheitliche Handhabung.
Maskenpflicht im öV, in Läden und Einkaufszentren, an Bahnhöfen und auf Perrons: Wer derzeit ohne Schutzmaske aus dem Haus geht, kommt in den meisten Regionen der Schweiz nicht weit.
Zuletzt wurde die Maskenpflicht in Bern und Zürich für Clubs, Diskotheken und Tanzlokale verschärft. Auch in Gastrobetrieben und Bars muss in vielen Kantonen teilweise eine Maske getragen werden.

Damit soll das Risiko einer Ansteckung mit dem Coronavirus reduziert werden. Wer jetzt glaubt, dank der Maskenpflicht allgemein vor einer möglichen Quarantäne geschützt zu sein, liegt falsch.
Coronavirus: In Zürich schützen Masken vor Quarantäne, in Bern nicht
Je nach Region wird die Quarantänepflicht bei einem positiven Corona-Fall nämlich unterschiedlich gehandhabt.
So schützt die Maskenpflicht im Kanton Bern nicht vor einer Quarantäne. Die Masken würden lediglich dazu beitragen, die Ansteckungen einzudämmen. «Masken sind ein zusätzlicher Schutz, der vor allem die Mitmenschen vor Tröpfchenübertragungen schützt», schreibt die Berner Gesundheitsdirektion.

Wird hingegen in einer Basler Bar jemand positiv auf das Coronavirus getestet, müssen die Gäste nicht zwingend in Quarantäne. Es komme auf die genauen Umstände an, heisst es beim Gesundheitsdepartement Basel-Stadt auf Anfrage. «Insbesondere ob es eine maskenfreie Zone gab und wie gut die Maskenpflicht eingehalten wurde.»
In Zürich ist man noch kulanter. Werden die Abstands- und Hygieneregeln eingehalten, kann die Quarantäne umgangen werden. Die Gesundheitsdirektion des Kantons schreibt dazu folgendes: «Wenn der Indexfall und die Kontaktpersonen konsequent eine Maske getragen haben, müssen die Kontaktpersonen nicht in Quarantäne.»

Aber kann eine Maske in einem Gastrobetrieb überhaupt konsequent getragen werden? Schliesslich werden die Schutzmasken beim Konsum eines Getränkes oder Imbisses logischerweise entfernt.
Die Zürcher Gesundheitsdirektion klärt auf: «Falls der Mindestabstand von 1,5 Metern während mindestens 15 Minuten nicht eingehalten werden konnte, müssen die betroffenen Personen in Quarantäne.»
In der Praxis bedeutet dies, dass ich als Barbesucher meine Maske problemlos entfernen kann – ganz ohne Quarantäne-Sorgen. Nur wenn mein Gegenüber positiv auf das Coronavirus getestet wird, muss ich in Quarantäne. Ist eine Person an einem anderen Tisch Corona-Positiv, muss ich nicht in Quarantäne, da der Mindestabstand eingehalten werden konnte.
Epidemiologe Andreas Cerny wünscht sich mehr Klarheit
Die kantonalen Unterschiede könnten grösser also fast nicht sein. «Das verursacht Verunsicherungen und führt dazu, dass die Regeln nicht ernst genommen werden», sagt Virologe Andreas Cerny.
Eine Vereinheitlichung der Massnahmen über die Kantonsgrenzen hinaus wäre laut des Klinikdirektors der Clinica Luganese Moncucco unbedingt notwendig und hilfreich.

Ohnehin sei die Massen-Quarantäne für alle Gäste durchaus sinnvoll, findet Cerny. In Bars und Nachtlokalen müsse wegen der lauten Musik meist laut gesprochen werden, was das Risiko einer Ansteckung erhöhe. «Es entstehen Tröpfchen und Aerosole, welche auch über mehrere Meter hinweg infektiöses Virus übertragen können», erklärt der Epidemiologe.