Bundesgericht berät heute über Beschwerden zur E-ID-Abstimmung
Das Bundesgericht berät heute über sechs Beschwerden gegen die E-ID-Abstimmung vom September 2025.

Das Bundesgericht berät heute an einer öffentlichen Beratung über sechs Beschwerden, die gegen die Abstimmung zur Einführung der E-ID eingereicht wurden. Verlangt wird die Aufhebung der im September 2025 durchgeführten Abstimmung.
Die EDU Schweiz, die Bewegung Mass-Voll mit ihrem Präsidenten Nicolas Rimoldi und vier weitere Personen reichten in den Kantonen Bern, Zürich und Thurgau Beschwerde gegen die Referendumsabstimmung zur E-ID ein. Das entsprechende Gesetz wurde mit einem Ja-Stimmenanteil von 50,39 Prozent angenommen.
Die Beschwerdeführer kritisieren im Wesentlichen die monetäre Unterstützung der Swisscom von 30'000 Franken an das Wirtschaftskomitee Schweizer E-ID, das für die Annahme warb. Zudem bemängeln sie, dass die Verlage Ringier und TX Group der Allianz Pro E-ID nichtmonetäre Zuwendungen von total 163'000 Franken machten.
Swisscom soll sich in unzulässiger Weise «eingemischt haben»
Die Swisscom hat sich gemäss den Beschwerdeführern als bundesnaher Betrieb in unzulässiger Weise in den Abstimmungskampf eingemischt. Das Unternehmen sei zu politischer Neutralität verpflichtet. Die weiteren Zuwendungen hätten ausserdem die Transparenzvorschriften für Wahl- und Abstimmungsvorlagen verletzt.
Alternativ zur Aufhebung der Abstimmung verlangen die Beschwerdeführer die Feststellung durch das Bundesgericht, dass die politischen Rechte der Stimmberechtigten verletzt worden seien.
Bisher hat das höchste Schweizer Gericht nur einmal eine eidgenössische Volksabstimmung aufgehoben. Im Jahr 2019 erklärte es die Abstimmung zur CVP-Volksinitiative gegen eine Heiratsstrafe für ungültig, weil der Bundesrat vorgängig falsch informiert hatte. (Fall 1C_563/2025 und weitere)














