Bericht zu Liebesbeziehung von Bundesrichtern liegt Parlament vor
Das Bundesgericht hat einen Expertenbericht zur früheren Liebesbeziehung zwischen den Bundesgerichtsmitgliedern Beatrice van de Graaf und Yves Donzallaz an drei Parlamentskommissionen weitergeleitet. Der vertrauliche Bericht dient als Grundlage für acht Revisionsgesuche zu Urteilen und die Richterwahlen.

Der Bericht des unabhängigen Expertengremiums zur Beziehung der beiden Gerichtsmitglieder wurde den Geschäftsprüfungskommissionen (GPK) und der Gerichtskommission der Bundesversammlung zugestellt, wie das Bundesgericht am Freitag mitteilte. Die GPK üben die Oberaufsicht über das Gericht aus. Die Gerichtskommission bereitet die Wahlvorschläge für die Gesamterneuerungswahlen der Richterschaft vor.
Gegenstand der Untersuchung war die Klärung, ob die beiden Gerichtsmitglieder zusammenlebten, welcher Art ihre Beziehung war und wie lange sie dauerte. Eine juristische Einordnung des Sachverhalts sei nicht Teil des Auftrags gewesen. Diese Beurteilung soll im Rahmen der beim Bundesgericht hängigen Verfahren erfolgen.
Für ihren 15-seitigen Bericht führten die Experten laut Mitteilung 13 Anhörungen durch. Sie befragten unter anderem die beiden betroffenen Gerichtsmitglieder, den Bundesgerichtspräsidenten sowie weitere am Gericht tätige und ehemals tätige Personen. Der Bericht sei vertraulich, da er Teil von laufenden Verfahren und parlamentarischen Entscheidungsprozessen sei.
Nach Bekanntwerden der Beziehung gingen beim Bundesgericht bislang acht Revisionsgesuche ein, wie es weiter hiess. In diesen werde argumentiert, dass zwischen den beiden Richtern eine «dauernde Lebensgemeinschaft» bestanden habe. Dies sei gemäss Bundesgerichtsgesetz mit dem Richteramt nicht vereinbar. Der Bericht diene den zuständigen Abteilungen des Gerichts als Grundlage für die Beurteilung dieser Frage.
Die Verwaltungskommission des Bundesgerichts beschloss am 4. Mai 2026 die Einsetzung des Gremiums. Zuvor hatte die «Weltwoche» Ende April 2026 über eine Liebesbeziehung zwischen den beiden Bundesrichtern berichtet. Als Experten wurden die Genfer Rechtsprofessorin Maya Hertig und der ehemalige Waadtländer Kantonsgerichtspräsident Jean-François Meylan beauftragt.














