Bundesgericht

Mann zieht wegen Parkbusse vor Bundesgericht – mit Erfolg

Keystone-SDA
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Bern,

Das Bundesgericht hat eine Busse gegen einen Autofahrer aufgehoben, der auf einem Besucherparkplatz parkiert hatte.

parkbusse
Ein Mann ist wegen einer 40-Franken-Parkbusse erfolgreich bis vor das Bundesgericht gelangt. - keystone

Eine solche Beschilderung allein begründet ohne offizielles Parkverbotssignal keine strafbare Handlung nach Strassenverkehrsgesetz.

Ein Autofahrer wurde zu einer Busse von 40 Franken verurteilt, weil er im Oktober 2023 sein Fahrzeug auf einem für Besucher reservierten Parkplatz abgestellt hatte. Der Mann wohnte in der Liegenschaft, und wurde nicht das erste Mal gebüsst, wie aus einem am Freitag publizierten Urteil des Bundesgerichts hervor geht.

Die Busse muss er nun nicht bezahlen. Das höchste Schweizer Gericht hat festgehalten, dass das Parkieren auf einem nur für «Besucher» signalisierten Feld keine strafbare Verletzung der Verkehrsregeln darstellt. Es wäre am betreffenden Ort ein offizielles Signal «Parkieren verboten» notwendig gewesen.

Die kantonale Vorinstanz war davon ausgegangen, die Kombination einer Zusatztafel, welche die Plätze für Besucher reservierte, und einer entsprechenden Bodenmarkierung stelle eine verbindliche Verhaltensregel dar. Wer diese missachte, mache sich strafbar. Das ist laut Bundesgericht nicht so. Es bestätigt damit seine frühere Rechtsprechung in einem vergleichbaren Fall aus dem Jahr 2018. (Urteil 6B_829/2025 vom 16.6.2026)

Kommentare

User #3533 (nicht angemeldet)

Wegen paar lächeliche fränkli tritt man ein und bei groben amtsmissbrauch gibts dan nicht eintritt---Und warum der eintritt um die 60% nicht eintritt zu kaschieren--- Niemand zieht ohne juristischen Grund vor Bundesgericht, dennoch 60% nicht eintritt davon wahrscheinlich 75% im Vorlauf Amtsmissbrauch denn man deckt---

User #3810 (nicht angemeldet)

Der Typ hat wohl viel Geld übrig. Und Glück gehabt....

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