Bundesgericht bestätigt Urteil gegen Journalistin Binswanger
Das Bundesgericht hat entschieden: Ein Tweet der Journalistin Michèle Binswanger von 2020 ist verleumderisch. Das Gericht hat den Schuldspruch der Vorinstanz bestätigt. Streitpunkt war ein Twitter-Eintrag über die ehemalige Politikerin Jolanda Spiess-Hegglin.

In der Verurteilung wegen Verleumdung liege «kein Vorstoss gegen die Medien- oder Meinungsäusserungsfreiheit vor», hält das Bundesgericht im am Freitag veröffentlichten Urteil fest. Die Journalistin habe zudem nicht darlegen können, inwiefern sie in den Medien vorverurteilt worden sei – die Vorinstanz kam zum Schluss, sie selbst habe die Berichterstattung befeuert.
Binswanger hatte 2020 geschrieben, dass die ehemalige Zuger Kantonsrätin Spiess-Hegglin seit Jahren einen Unschuldigen der Vergewaltigung bezichtige. Hintergrund war ein Vorfall an der Zuger Landammansfeier 2014, der in den Medien hohe Wellen schlug.
Das Strafgericht Basel-Stadt verurteilte Binswanger 2023 wegen Verleumdung. Nach ihrer Berufung bestätigte das Appellationsgericht das Urteil, was die Journalistin ans Bundesgericht weiterzog.
Das Basler Appellationsgericht verurteilte Binswanger im Juni 2025 zu einer bedingten Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu 190 Franken. Die Journalistin habe wider besseres Wissen einen alten ehrverletzenden Vorwurf gegen die ehemalige Politikerin aufgewärmt, so die Begründung. Sie wurde verpflichtet, Spiess-Hegglin eine reduzierte Parteientschädigung von 13'866 Franken (erste Instanz) und 24'959 Franken (zweite Instanz) zu bezahlen. (Urteil 6B_747/2025)














