Bundesgericht

Eltern streiten: Bundesgericht ordnet Impfung von Meitli (7) an

Keystone-SDA
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Bern,

Impfstreit entschieden: Eine Siebenjährige aus Bern erhält die Auffrischung gegen Diphtherie, Starrkrampf und Keuchhusten – gegen den Willen des Vaters.

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Das Bundesgericht hat entschieden: Ein siebenjähriges Mädchen aus Bern erhält ihre Auffrischungsimpfung. (Symbolbild) - pexels

Das Wichtigste in Kürze

  • Das Bundesgericht ordnet die Auffrischungsimpfung für eine Siebenjährige an.
  • Die Eltern stritten über die Impfung, die Kesb musste entscheiden.
  • Das Gericht sieht keine Sonderumstände und verweist auf den Schweizer Impfplan.

Ein siebenjähriges Mädchen wird gemäss dem schweizerischen Impfplan eine Auffrischungsimpfung erhalten. Dies hat das Bundesgericht entschieden.

Die Eltern waren sich uneinig, so dass die Kesb entscheiden musste.

Die Mutter des Mädchens gelangte im Mai 2025 an die für sie zuständige Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (Kesb) im Kanton Bern. Sie ersuchte darum, dass das Kind gemäss dem nationalen Impfplan die Auffrischungsimpfung gegen Diphtherie, Starrkrampf und Keuchhusten erhält.

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Der Streit um die Impfung ihrer Tochter landete vor dem Bundesgericht. (Symbolbild) - keystone

Der getrennt von der Kindsmutter lebende Vater wollte das Mädchen im Rahmen der schulärztlichen Untersuchung nicht impfen lassen. Dies geht aus einem am Montag publizierten Urteil des Bundesgerichts hervor.

Keine besonderen Umstände

Nun hat das Bundesgericht gemäss seiner Rechtsprechung entschieden, dass das Kind die Auffrischungsimpfung erhalten soll.

Die Kesb habe zu Recht den entsprechenden Entscheid gefällt, wie dies bei einer elterlichen Pattsituation in dieser Frage vorgesehen sei.

Wer sollte bei einem Impfstreit zwischen Eltern entscheiden?

Entgegen der Ansicht des Vaters würden keine ausserordentlichen Umstände vorliegen, die zusätzliche Abklärungen erfordern würden. Das Mädchen habe den Impfstoff bereits dreimal erhalten und gut vertragen.

Auch sei der Impfstoff vom Schweizerischen Heilmittelinstitut Swissmedic zugelassen, weshalb dazu keine weiteren Überprüfungen notwendig seien.

Kommentare

User #5444 (nicht angemeldet)

@4858 Bei der schwachen Allgemeinheit verstehe ich ihre Meinung!

User #1845 (nicht angemeldet)

Das geht ein Gericht nichts, aber auch gar nichts an...und erst noch bis vor Bundesgericht.

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