Österreich wieder Corona-Hochrisikogebiet

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Deutschland,

Ausgenommen weniger Gemeinden gilt das Alpen-Land Österreich aufgrund stark steigender Zahlen wieder als Hochrisikogebiet. Besonders auf Ungeimpfte und Familien mit Kindern ohne vollen Impfschutz hat das Auswirkungen.

Der Sessellift bewegt sich aufwärts - das gilt allerdings auch für die Zahl der Corona-Fälle. Österreich gilt nun wieder als Hochrisikogebiet. Foto: Florian Schuh/dpa-tmn
Der Sessellift bewegt sich aufwärts - das gilt allerdings auch für die Zahl der Corona-Fälle. Österreich gilt nun wieder als Hochrisikogebiet. Foto: Florian Schuh/dpa-tmn - dpa-infocom GmbH

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Bundesregierung stuft Österreich erneut als ein.

Die Regelung gilt seit Sonntag und hat konkrete Folgen.

Wer aus einem Hochrisikogebiet nach Deutschland einreist und nicht mindestens den vollständigen Grundschutz mit der meist nötigen zweiten Impfung hat oder genesen ist, muss für zehn Tage in Quarantäne. Frühestens nach fünf Tagen kann man sich mit einem negativen Test davon befreien. Für Kinder, die das sechste Lebensjahr noch nicht vollendet haben, endet die Quarantäne fünf Tage nach der Einreise automatisch.

Die Hochstufung wegen hoher Corona-Zahlen betrifft fast ganz Österreich, wie das Robert Koch-Institut am Freitag mitteilte. Ausgenommen sind die grenznahen Gemeinden Mittelberg und Jungholz sowie das Risstal im Gemeindegebiet von Vomp und Eben am Achensee. Damit stehen nun alle neun Nachbarländer Deutschlands auf der Risikoliste. Dänemark, Polen, Tschechien, die Schweiz, Frankreich, Luxemburg, Belgien und die Niederlande sind schon seit längerem als Hochrisikogebiete ausgewiesen.

Neben Österreich stehen seit Sonntag mehr als 30 andere Länder auf der Risikoliste, viele davon in Afrika und in der Karibik. Insgesamt werden dort nun fast 140 der rund 200 Länder auf der Welt aufgeführt. Von der Liste gestrichen wurde diesmal kein Land.

Mit der Einstufung als Hochrisikogebiet verbunden ist neben strikten Quarantäne-Auflagen eine Reisewarnung des Auswärtigen Amts für nicht notwendige touristische Reisen. Sie erleichtert Touristen die kostenlose Stornierung bereits gebuchter Reisen, bedeutet aber kein Reiseverbot.

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