Gericht

    Gericht weist Klage nach Corona-Impfung ab

    Melisa Zec
    Melisa Zec

    Deutschland,

    Eine Frau erlitt in Deutschland nach ihrer Impfung gegen Corona einen Hirnschaden, erhält aber nach Gerichtsentscheid kein Schmerzensgeld vom Hersteller.

    Impfung
    Klöckner hatte Anfang März 2021 nach ihrer Impfung eine Sinusvenenthrombose erlitten. (Symbolbild) - keystone

    Das Landgericht Trier (D) hat die Klage eines Corona-Impfopfers gegen den Pharmakonzern Astrazeneca abgewiesen, berichtet die «Zeit».

    Die 51-jährige Mandy Klöckner aus Trier (D) habe aus rechtlichen Gründen keinen Anspruch auf Schmerzensgeld. Dies verkündete die Vorsitzende Richterin Judith Selbach.

    Die Kammer gehe davon aus, dass der Impfstoff ein positives Nutzen-Risiko-Verhältnis aufgewiesen habe, teilte das Gericht mit. Experten hätten dies bereits bestätigt, weshalb auf ein weiteres Gutachten verzichtet werde.

    Schwerer Impfschaden offiziell anerkannt

    Klöckner hatte Anfang März 2021 nach ihrer Impfung gegen Corona eine Sinusvenenthrombose erlitten, schreibt der «Stern». An dieser gefährlichen Verstopfung der Hirnvenen wäre die frühere Erzieherin beinahe gestorben.

    Hast du dich gegen Corona geimpft?

    Bis heute ist die 51-Jährige auf Betreuung rund um die Uhr angewiesen. Die Berufsgenossenschaft und das Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung haben den Impfschaden offiziell anerkannt.

    Die Klägerin forderte zudem Auskunft zu bekannten Wirkungen und Nebenwirkungen der Impfung, so die «Süddeutsche Zeitung». Auch dieser Anspruch wurde zurückgewiesen, da Astrazeneca die Triererin vollumfänglich informiert habe.

    Frühe Impfung mit wenigen bekannten Fällen

    Klöckner sei sehr früh geimpft worden, als nur wenige Fälle von Sinusvenenthrombosen bekannt gewesen seien. Am 19. März 2021 wurden die Impfungen mit Astrazeneca in Deutschland vorübergehend ausgesetzt.

    Anschliessend empfahl laut «Apotheke Adhoc» die Ständige Impfkommission den Impfstoff nur noch für Menschen über 60 Jahre. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, eine Berufung vor dem Oberlandesgericht Koblenz ist möglich.

    impfung
    Mandy Klöckner habe aus rechtlichen Gründen keinen Anspruch auf Schmerzensgeld, nachdem sie nach ihrer Impfung gegen Corona eine Sinusvenenthrombose erlitten hat. - keystone

    Der Sohn der Klägerin, Jan Klöckner, sagte laut der «Zeit»: «Wir sind alle sehr überrascht und auch schockiert, dass die Klage abgewiesen wurde.»

    Vor dem Bundesgerichtshof werde derzeit ein ähnlich gelagerter Fall geprüft, bei dem im März eine Entscheidung erwartet wird.

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