Gericht heisst Beschwerde eines ausgewiesenen Journalisten gut
Das Fedpol muss das gegen den Journalisten Ali Abunimah verhängte Einreiseverbot und dessen Ausweisung im Januar 2025 nachträglich begründen.

Das Bundesverwaltungsgericht hat die Beschwerde des Mannes gutgeheissen. Der 55-jährige US-amerikanisch-palästinensische Doppelbürger wollte am 26. Januar 2025 an zwei Veranstaltungen als Redner auftreten. Zwei Tage zuvor reiste er legal als Tourist in die Schweiz ein. Am Tag darauf wurde er verhaftet und verliess am 27. Januar wieder das Land.
Das Bundesamt für Polizei (Fedpol) hatte am 24. Januar ein bis 10. Februar dauerndes Einreiseverbot und eine Ausweisung verfügt. Die Verfügungen waren unzureichend begründet, wie das Bundesverwaltungsgericht in einem am Freitag veröffentlichten Urteil schreibt. Auch hat das Amt die Akten nicht korrekt geführt.
Der Fall geht zur neuen Beurteilung an das Fedpol zurück. Es muss eine den gesetzlichen Ansprüchen genügende Begründung liefern. Das Amt hatte am Vortag des Einreiseverbotes ein solches noch abgelehnt.










