Coronavirus: Astrazeneca droht Urteil wegen Impfschäden

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Deutschland,

Nach der Impfung gegen das Coronavirus erkrankt in Deutschland eine 33-Jährige und klagt gegen den Hersteller Astrazenica. Heute folgt die Gerichtsentscheidung.

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Ein Arzt bereitet eine Impfung gegen das Coronavirus vor. (Archiv) - keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Nach der Corona-Impfung verliert eine 33-Jährige in Bamberg (D) einen Teil ihres Darms.
  • Die Frau reichte gegen den Impfstoffhersteller Astrazenica eine Klage ein.
  • Am Montagnachmittag wird eine Entscheidung verkündet.

Nach einer Corona-Impfung erkrankt eine Frau schwer, verliert einen Teil ihres Darms. Trägt der Hersteller des Vakzins dafür die Verantwortung? Über diese Frage entscheidet nun ein Gericht.

Im Prozess einer 33-Jährigen aus Bamberg (D) gegen den Impfstoffhersteller Astrazeneca wegen eines mutmasslichen Impfschadens wird am Montag (14.00 Uhr) eine Entscheidung verkündet. Der Zivilprozess vor dem Oberlandesgericht (OLG) Bamberg gehört zu den ersten gegen einen Corona-Impfstoffhersteller in Deutschland.

Ob am Montag direkt ein Urteil fällt, ist nach Angaben eines Gerichtssprechers unklar. Die Kammer könne auch erst weitere Beweise einfordern. Der Anwalt der Frau hatte zu Prozessbeginn Anfang Juli unter anderem beantragt, einen Gutachter hinzuzuziehen.

Andauernde Schmerzen

Die Klägerin hatte sich im März 2021 mit dem Covid-19-Vakzin Vaxzevria des britisch-schwedischen Unternehmens impfen lassen. Danach erlitt sie eine sogenannte Darmvenenthrombose. Sie kam in ein Koma und letztlich musste ihr ein Teil des Darms entfernt werden. Vor Gericht schilderte die Frau, dass sie bis heute Schmerzen habe und unter den Folgen der Erkrankung leide.

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Impfstoff des Herstellers Astrazeneca wurde gegen das Coronavirus eingesetzt. (Archiv) - AFP/Archiv

Von Astrazeneca fordert die Frau mindestens 250'000 Euro Schmerzensgeld sowie 17'200 Euro für einen Verdienstausfall und bis zu 600'000 Euro für künftige Beeinträchtigungen. Die Anwälte von Astrazeneca schlossen einen Vergleich mit der Klägerin bislang aus und verwiesen dabei auf die Entscheidung der ersten Instanz.

Das Landgericht Hof hatte die Klage der Frau zuvor abgewiesen, da es weder einen Produktfehler noch einen Informationsfehler im Zusammenhang mit dem Impfstoff feststellen konnte. Dagegen legte die Frau Berufung ein.

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