Coronavirus

    Corona-Regeln am Arbeitsplatz werden gelockert

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    Deutschland,

    Für die Corona-Schutzmassnahmen am Arbeitsplatz soll es neue Bestimmungen geben. Unternehmen dürften damit einige Erleichterungen bekommen. Was die Änderung genau vorsieht:

    Laut der neuen Corona-Arbeitsschutzverordnung müssen Unternehmen ihren Beschäftigten keine Corona-Tests mehr anbieten, wenn diese vollständig geimpft sind. Foto: Karl-Josef Hildenbrand/dpa/dpa-tmn
    Laut der neuen Corona-Arbeitsschutzverordnung müssen Unternehmen ihren Beschäftigten keine Corona-Tests mehr anbieten, wenn diese vollständig geimpft sind. Foto: Karl-Josef Hildenbrand/dpa/dpa-tmn - dpa-infocom GmbH

    Das Wichtigste in Kürze

    • Die Corona-Regeln am Arbeitsplatz werden ab 1. Juli gelockert.

    Unternehmen müssen zwar weiterhin zwei Tests pro Woche für Beschäftigte anbieten, die nicht von zu Hause aus arbeiten können.

    Allerdings ist dies laut neuer Corona-Arbeitsschutzverordnung nicht mehr erforderlich, wenn Arbeitgeber «durch andere geeignete Schutzmassnahmen einen gleichwertigen Schutz der Beschäftigten» sicherstellen oder nachweisen können, zum Beispiel wenn diese vollständig geimpft sind. Das Bundeskabinett hat die neue Verordnung nun beschlossen. Sie soll bis 10. September gelten.

    Arbeitgeber sind demnach aber weiterhin gehalten, «die gleichzeitige Nutzung von Räumen durch mehrere Personen (...) auf das betriebsnotwendige Minimum zu reduzieren». Zudem bleibt es dabei, dass betriebliche Hygienepläne erstellt und Infektionsschutzmassnahmen ergriffen werden müssen, etwa durch Trennwände und Abstandsregeln. Wo das nicht möglich ist, müssen medizinische Masken zur Verfügung gestellt werden.

    Die verbindliche Vorgabe, dass eine Mindestfläche von zehn Quadratmetern für jede im Raum befindliche Person nicht unterschritten werden darf, entfällt allerdings. Ebenso endet die Pflicht für Unternehmen, dort wo es möglich ist, Homeoffice anzubieten. Diese Regelung ist Teil der sogenannten Bundesnotbremse und läuft gemeinsam mit ihr am 30. Juni aus.

    «Wir brauchen auch weiterhin Kontaktbeschränkungen und regelmässige Testangebote in den Unternehmen und Verwaltungen. Eine vierte Welle muss unbedingt vermieden werden», sagte Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD). «Die jetzt vorgenommenen Anpassungen der Corona-Arbeitsschutzverordnungen ermöglichen es, die betrieblichen Infektionsschutzmassnahmen an die erfreulich gesunkenen Infektionszahlen anzupassen», fügte er hinzu.

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