Corona-Impfung für Schwangere: Haftungsfrage geklärt?

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Deutschland,

Fachgesellschaften sprechen sich für eine Corona-Impfung bei Schwangeren aus. Doch eine allgemeine Empfehlung der Stiko gibt es bisher nicht. Wer haftet also bei Impfschäden?

Fachgesellschaften sprachen sich dafür aus, Schwangere und Stillende in Zukunft priorisiert gegen Covid-19 zu impfen. Foto: Christoph Schmidt/dpa
Fachgesellschaften sprachen sich dafür aus, Schwangere und Stillende in Zukunft priorisiert gegen Covid-19 zu impfen. Foto: Christoph Schmidt/dpa - dpa-infocom GmbH

Das Wichtigste in Kürze

  • Eine Hürde für den Zugang von gesunden Schwangeren zu Corona-Impfungen in Deutschland ist aus Sicht zweier Fachgesellschaften ausgeräumt.

Grosse Unsicherheit bei Ärzten hinsichtlich haftungsrechtlicher Fragen habe bisher dazu geführt, dass Schwangere «trotz eindeutiger Risikosituation» nur erschwert eine solche Impfung erhielten.

Mittlerweile gebe es aber Klarheit. Das erklärten die Deutsche Gesellschaft für Perinatale Medizin und die Deutsche Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe (DGGG) in einer Stellungnahme. Inwiefern Ärzte nun ihre Impfpraxis bei Schwangeren ändern, war zunächst unklar.

Staatliche Entschädigung bei Gesundheitsschäden

Die Ständige Impfkommission (Stiko) spricht bisher keine Covid-19-Impfempfehlung für alle Schwangeren aus, da die Datenlage sehr begrenzt sei.

Die Fachgesellschaften verweisen unter anderem auf die Webseite des . Dort heisst es: Für gesundheitliche Schäden im Zusammenhang mit einer Covid-19-Impfung werde (auf der Grundlage des Infektionsschutzgesetzes) auch dann eine staatliche Entschädigung geleistet, «wenn diese nicht öffentlich von einer Landesbehörde empfohlen worden ist - d.h. in der Regel auch, wenn die Impfung nicht von der Stiko empfohlen ist». Dies umfasse zum Beispiel die Einzelfallentscheidung bei der Impfung von Schwangeren. Das Bundesgesundheitsministerium habe bestätigt, dass der Anspruch unabhängig von den öffentlichen Empfehlungen der Landesbehörden besteht, teilten die Organisationen weiter mit.

Erhöhtes Frühgeburtsrisiko bei Corona-Infektion

Der Berufsverband der Frauenärzte hatte Mitte Mai berichtet, dass Schwangere nur in Einzelfällen geimpft würden, da die Haftung im Fall eines Zwischenfalls immer noch ungeklärt sei. In der Stiko-Empfehlung heisst es: Die Impfung könne Schwangeren mit Vorerkrankungen und einem sich daraus ergebenden hohen Risiko für einen schweren Verlauf oder mit einem erhöhten Risiko, dem Virus aufgrund der Lebensumstände ausgesetzt zu sein, ab dem zweiten Schwangerschaftsdrittel angeboten werden - «nach Risiko-Nutzen-Abwägung und nach ausführlicher Aufklärung» und mit einem mRNA-Impfstoff.

Fachgesellschaften hatten sich zuletzt dafür ausgesprochen, Schwangere und Stillende priorisiert gegen Covid-19 zu impfen. Das Frühgeburtsrisiko sei bei Frauen, die positiv auf eine Corona-Infektion getestet wurden, um bis zu 80 Prozent höher als bei gesunden Schwangeren. Die Impfung biete nachweislich Vorteile für Mutter und Kind - vor und nach der Geburt.

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