Antisemitismus: Neues Gesetz soll im Internet schützen
Der deutsche Bundestag und Bundesrat haben über ein neues Gesetz zur Bekämpfung von Antisemitismus und Hasskriminalität im Internet entschieden.

Das Wichtigste in Kürze
- Bundestag und Bundesrat haben entschieden, aktiver gegen Hasskriminalität anzukämpfen.
- Nun wurde über ein neues Gesetz gegen Hassbotschaften im Internet entschieden.
Wer Hassbotschaften und Gewaltfantasien verbreitet, fühlt sich im Internet oft besonders sicher. Das neue Gesetz zur Bekämpfung von Hasskriminalität soll dem etwas entgegensetzen.
Aktiv gegen den Antisemitismus
Bundestag und Bundesrat haben den Weg frei gemacht für das neue Gesetz zur Bekämpfung von Rechtsextremismus und Hasskriminalität im Internet.
Sowohl das Parlament als auch die Länderkammer stimmten in Berlin einem im Vermittlungsausschuss ausgehandelten Kompromiss zum Zugriff auf Handynutzer-Daten zu. Im Bundestag stimmten CDU/CSU und SPD dafür, AfD und FDP dagegen, Grüne und Linke enthielten sich.

Die ausstehende Neuregelung zu diesen sogenannten Bestandsdaten hatte auch das neue Gesetz zu Hass und Hetze aufgehalten. Mit diesem soll es inhaltliche Überschneidungen geben. Bundestag und Bundesrat hatten diesem zwar bereits im Sommer zugestimmt, Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier stoppte es jedoch wegen verfassungsrechtlicher Bedenken.
«Wir müssen die immer neuen Wellen des Hasses stoppen. Menschenverachtung, Rassismus, Antisemitismus – all das ist im Netz allgegenwärtig. Und in der Pandemie oft noch aggressiver als zuvor», erklärte Justizministerin Christine Lambrecht (SPD). «Mord- oder Vergewaltigungsdrohungen sind keine Meinungsäusserungen, sondern Straftaten, die konsequent verfolgt werden müssen.»
Verfolgung im Internet
Wer online Hassbotschaften verbreitet oder Menschen bedroht, muss damit künftig mit schärferer Verfolgung rechnen. So sollen soziale Netzwerke wie Facebook oder Twitter Posts künftig nicht mehr nur löschen, sondern sofort dem Bundeskriminalamt (BKA) melden. Um die Täter schnell zu identifizieren, müssen sie auch IP-Adressen weitergeben.
Bei besonders schweren Straftaten wie Terrorismus und Tötungsdelikten sollen nach einem Richterbeschluss auch Passwörter verlangt werden dürfen. Sind die Passwörter bei den Anbietern verschlüsselt gespeichert, werden sie auch genauso übermittelt.