Alte Corona-Regel: Deutsche Kita lässt noch immer keine Eltern rein
In den meisten Kitas sind die Corona-Regeln Geschichte. Nicht so in einer Tagesstätte in Hessen. Dort müssen Eltern immer noch draussen warten.

Das Wichtigste in Kürze
- In einer Kita im hessischen Ober-Mörlen gelten nach wie vor die Corona-Regeln.
- Eltern müssen ihre Kinder vor der Kita abgeben und dürfen diese nicht betreten.
- Experten kritisieren die Praxis aus pädagogischer und rechtlicher Sicht.
Mindestens einen Meter Abstand halten, Maske tragen und die Kinder bitte vor der Kita-Türe abgeben. Solche Corona-Regeln sind für viele Kitas längst Geschichte.
Nicht so im hessischen Ober-Mörlen. In der Kindertagesstätte Sternschnuppe gelten weiterhin Vorschriften aus der Pandemie-Zeit: Die Eltern dürfen die Einrichtung nicht betreten und müssen ihre Kinder draussen übergeben.
Das sorgt zunehmend für Unmut. Vor allem die Eltern zeigen wenig Verständnis für die Regelung. Und auch Experten äussern rechtliche Bedenken.
Mutter wendet sich an Gemeindeverwaltung
Wie die «Hessenschau» berichtet, wehrte sich nun eine Mutter gegen die Regelung. Nach mehreren Gesprächen mit der Kita-Leitung und der Gemeindeverwaltung Ober-Mörlen wandte sich Inga Brunckhorst schliesslich an die Kita-Fachaufsicht.
Zunächst durfte die 38-Jährige ihren Sohn nur an zwei festgelegten Tagen im Gebäude abholen. Nach anhaltendem Protest erhielt sie nun die Erlaubnis, ihr Kind täglich in der Kita abzuholen.
Die Kitaleitung wollte sich auf Anfrage der «Hessenschau» nicht äussern. Sie verwies darauf, dass das Konzept die Selbstständigkeit der Kinder fördere.
Konzept schränkt Zusammenarbeit zwischen Eltern und Kita ein
Auch unter Pädagoginnen und Experten stösst die Praxis auf Kritik. Die Erziehungswissenschaftlerin Andrea Tures sieht in der Regelung keinen Gewinn für die kindliche Entwicklung.
Die Eltern draussen warten zu lassen habe keinen pädagogischen Mehrwert. Vielmehr sei es eine «vertane Chance der Kita», mit den Eltern zusammenzuarbeiten.
Tures: «Die Kinder werden quasi in die Kita reingeschubst und wissen nicht, wer heute die Tür öffnet.»
Rechtliche Bedenken
Auch juristisch ist die Regelung umstritten. Fachleute weisen darauf hin, dass grundsätzlich ein Zutrittsrecht für Eltern besteht. In Ober-Mörlen sei der Zugang jedoch nur mit einem konkreten Grund oder einer besonderen Rechtfertigung gestattet.
Damit liege faktisch ein pauschales Betretungsverbot vor, stellt der Giessener Verwaltungsrechtler Maximilian Roth klar. Rechtlich sei dies nicht haltbar.
Inzwischen hat der Träger der Kita angekündigt, das Konzept zu überarbeiten. Es gelte die Zusammenarbeit zwischen Eltern und Kita zu stärken.