Ausschuss: Bundestagswahl muss nicht neu ausgezählt werden

Keystone-SDA
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Deutschland,

Der Wahlprüfungsausschuss lehnt das BSW-Begehren auf Neuauszählung der Bundestagswahl ab. Die Partei will nun vor das Bundesverfassungsgericht ziehen.

Sahra Wagenknecht
Der Wahlprüfungsausschuss des Bundestags lehnt das Begehren des Bündnisses Sahra Wagenknecht ab, die Stimmen der Bundestagswahl neu auszuzählen. (Archivbild) - dpa

Das Bündnis Sahra Wagenknecht ist im Wahlprüfungsausschuss des Bundestags mit dem Anliegen gescheitert, die Stimmen der Bundestagswahl vom Februar neu auszählen zu lassen. Die Mehrheit im Ausschuss hält die Einsprüche des BSW für unbegründet, wie der Vorsitzende Macit Karaahmetoğlu in Berlin mitteilte. Der Ausschuss habe die Anliegen des BSW sehr genau geprüft, sagte der SPD-Politiker.

Doch habe sich der Sachvortrag des BSW in allen Teilen als unzutreffend herausgestellt. Nach dem Ausschuss muss sich nun zunächst noch das Plenum des Bundestags mit der Sache befassen. Folgt die Mehrheit dem Votum des Ausschusses, will das BSW klagen.

Das letzte Wort dürfte also das Bundesverfassungsgericht haben. Das BSW war laut amtlichem Endergebnis der Bundestagswahl vom 26. Februar mit 4,981 Prozent der Zweitstimmen extrem knapp an der Fünf-Prozent-Hürde gescheitert.

Nur wenige Stimmen fehlten zum Einzug ins Parlament

Nach Angaben der Partei fehlten bundesweit 9.529 Stimmen. Sie geht von Zählfehlern aus und nimmt an, dass das BSW eigentlich im Parlament sitzen müsste. Seit Monaten setzt sie sich für eine Neuauszählung ein.

Mitglieder des Wahlprüfungsausschusses erhielten teils Zehntausende E-Mails, die dem Anliegen Nachdruck verleihen sollten. Mit dem negativen Votum des Ausschusses war aber gerechnet worden.

Kein mandatsrelevanter Verstoss festgestellt

Vor einigen Tagen wurde die 46-seitige Beschlussempfehlung bekannt. Darin wurden die Einsprüche des BSW als unbegründet bezeichnet. Es könne «kein mandatsrelevanter Verstoss gegen Wahlrechtsvorschriften und damit kein Wahlfehler festgestellt werden», hiess es.

Das BSW hat sich bereits ausführlich zu der Beschlussempfehlung geäussert. Es sei «keine Überraschung, dass der Wahlprüfungsausschuss eine Neuauszählung ablehnt», heisst es in einer Stellungnahme auf der Webseite.

Machtpolitische Gründe hinter Ablehnung?

«Es ist naheliegend, dass dabei machtpolitische Gründe eine Rolle spielen. Die Angst, dass sonst das BSW zu Recht im Bundestag wäre und die Regierung Merz ihre Mehrheit verlieren würde, ist offenbar zu gross. Immerhin ist so der Weg nach Karlsruhe frei».

Sollte das BSW eine Neuauszählung durchsetzen, sollten dabei tatsächlich genug Stimmen zusammenkommen und sollte die Partei dann nachträglich in den Bundestag einziehen, würden die Mandate neu verteilt. Dann hätte die jetzige schwarz-rote Koalition unter Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) keine eigene Mehrheit mehr.

Kommentare

User #1545 (nicht angemeldet)

Das gibt's nur in Deutschland , dass die frisch gewählte Regierung selbst bestimmt , ob nachgezählt wird oder nicht. Der Fall ist klar , es wurde nachweislich manipuliert und muss nachgezählt werden

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