Kardinal durfte nur wählen, weil er sich jünger machte
Bis vor kurzem war Kardinal Philippe Ouédraogo noch 80 Jahre alt – und durfte damit beim Konklave nicht mehr wählen. Er liess sein Alter kurzerhand ändern.

Das Wichtigste in Kürze
- Kardinäle dürfen nur bis zur Vollendung ihres 80. Lebensjahres am Konklave teilnehmen.
- Philippe Ouédraogo hätte seine Stimme eigentlich nicht mehr abgeben dürfen.
- Er änderte jedoch vor kurzem sein Geburtsdatum – und ist neu erst 79 Jahre alt.
Bis zur Vollendung des 80. Lebensjahres dürfen Kardinäle beim Konklave ihren neuen Papst wählen. Kardinal Philippe Ouédraogo, dessen Geburtstag bis vor kurzem der 25. Januar 1945 war, hätte also nicht mehr abstimmen dürfen.
Wie «T-Online» berichtet, hat der eigentlich 80-Jährige sich jedoch von dem auferlegten Wahlverbot befreit: Kurz vor dem Konklave hat sich Ouédraogo auf dem Papier um elf Monate verjüngen lassen. Im diesjährigen Annuario Pontificio des Vatikans wird sein Geburtsdatum jetzt als 31. Dezember 1945 angegeben.

Die Änderung war im März durch das «Nederlands Dagblad» offengelegt worden. Und Ouédraogo bleibt kein Einzelfall: Das Geburtsjahr von Kardinal John Njue wurde gar von 1944 auf 1946 abgeändert. Er hat sich also jünger gemacht.
Geburtsdatum war nur «zufällig»
Ouédraogo begründete, dass er bei seiner Geburt im Elternhaus kein Geburtsdatum erhalten habe. In Burkina Faso sei es üblich, in solchen Fällen den 31. Dezember als Geburtsdatum zuzuweisen.
Den vorab angegebenen 25. Januar habe er früher «zufällig» für bürokratische Zwecke gewählt.
Beide Kardinäle stehen den Reformen des verstorbenen Papstes ablehnend gegenüber. Die beiden Konservativen sind gegen Themen wie Geburtenkontrolle oder Homosexualität. Im Gegensatz zu Ouédraogo war Njue allerdings aus unbekannten Gründen vom Konklave ausgeschlossen worden.