Bundesgericht bestätigt Gemeinderatswahl in Vernier GE
Das Bundesgericht hat eine Beschwerde zu Unregelmässigkeiten bei den Stimmzetteln abgewiesen und die Gemeinderatswahlen in Vernier GE für gültig erklärt.

Das Bundesgericht hat die Gemeinderatswahlen in Vernier im Kanton Genf für gültig erklärt. Eine Beschwerde wurde abgewiesen. Darin wurden Unregelmässigkeiten bei den Stimmzetteln beanstandet.
Die festgestellten Unregelmässigkeiten hätten nicht die nötige Schwere, um den Urnengang zu annullieren, hat das Bundesgericht in einem am Mittwoch veröffentlichten Urteil entschieden. Die Richter folgten damit vollumfänglich der Einschätzung des Genfer Kantonsgerichts.
Ein graphologisches Gutachten hatte nach dem Urnengang vom 30. November 2025 ergeben, dass 79 Personen insgesamt 189 Stimmzettel ausgefüllt hatten. Davon waren 177 gültig, was 2,6 Prozent aller gültigen Stimmzettel entsprach.
Alle Parteien betroffen
Meistens füllte eine Person zwei oder drei Stimmzettel aus. Im gravierendsten Fall füllte eine Person sechs Stimmzettel aus. Das Gericht wertete dies als sogenanntes «Familienstimmen», bei dem eine Vertrauensperson beim Ausfüllen hilft. Die Unregelmässigkeiten seien von geringerem Ausmass als bei der annullierten Wahl vom März 2025, als eine einzelne Person 80 Stimmzettel ausgefüllt hatte.
Laut den Richtern beeinflussten die beanstandeten Stimmzettel das Wahlergebnis und die Sitzverteilung zwischen den Parteien nicht. Da alle Listen betroffen gewesen seien, sei ein organisierter Betrug zugunsten einer Partei oder eines Kandidaten unwahrscheinlich. (Urteil 1C_128/2026 vom 2.6.2026)














