Bundesländer wollen Leugnung des Existenzrechts Israels bestrafen
Deutschlands Bundesländer haben sich dafür ausgesprochen, die Leugnung des Existenzrechts Israels unter Strafe zu stellen.

Nachdem ein entsprechender Vorschlag von Hessen im Bundesrat – der Kammer der Bundesländer – eine Mehrheit fand, wird sich nach der Sommerpause das deutsche Parlament, der Bundestag, damit befassen müssen.
Staatsrechtler haben allerdings im Vorfeld Bedenken gegen das Vorhaben vorgebracht. Sie sehen die Meinungsfreiheit gefährdet.
Der von Hessen eingebrachte Entwurf sieht vor, dass Menschen, die öffentlich oder in einer Versammlung das Existenzrecht des Staates Israel leugnen oder zu dessen Beseitigung aufrufen, mit einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder einer Geldstrafe belegt werden. Strafbar solle dies allerdings nur sein, wenn es in einer Weise geschieht, die geeignet ist, «die Bereitschaft zu antisemitischen Gewalt- oder Willkürmassnahmen zu fördern.»
Deutschland dürfe kein Land sein, das bei Judenhass auf den Strassen wegschaue, sagte Hessens Justizminister, Christian Heinz, in der Sitzung. Nach der Abstimmung erklärte er: «Von diesem Tag wird ein wichtiges Signal an alle Jüdinnen und Juden in unserem Land gesendet: Wir wollen und wir werden jüdisches Leben in Deutschland besser schützen.»
Bisher sieht das deutsche Recht keine Strafbarkeit für die Leugnung des Existenzrechts des Staates Israel oder eines anderen Staates vor. In der Antragsbegründung wurde ausgeführt, die Strafvorschriften zu Volksverhetzung und der Billigung von Straftaten beziehungsweise dem Verwenden von Kennzeichen terroristischer Organisationen seien nicht in allen Fällen ausreichend.
Der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages hatte Ende Mai die verfassungsrechtliche Zulässigkeit einer Strafbewehrung öffentlicher Leugnungen des Existenzrechts Israels ausgearbeitet. Ein entsprechender Gesetzentwurf dürfte demnach ein «Sonderrecht gegen eine konkrete Meinung darstellen» und wäre damit grundsätzlich nicht mit der Meinungsfreiheit aus Artikel 5 des Grundgesetzes – der deutschen Verfassung – vereinbar.
Bei den als antisemitisch eingestuften Hassdelikten stellte die Polizei in Deutschland im vergangenen Jahr einen Anstieg um fünf Prozent auf 6.548 Straftaten fest. «Internationale Konfliktlagen emotionalisieren auch in Deutschland», sagte der Präsident des Bundeskriminalamts, Holger Münch, bei der Vorstellung der Zahlen zur politisch motivierten Kriminalität. So stehe fast die Hälfte der 2025 festgestellten antisemitischen Hasskriminalität im Zusammenhang mit dem Nahost-Konflikt.










