Streit um Gasgebühren – jetzt muss Bundesgericht entscheiden
Nach dem Urteil des Verwaltungsgerichts bezüglich den Gasgebühren der Stadt St. Gallen zieht der Stadtrat dies ans Bundesgericht weiter.

Der Stadtrat der Stadt St. Gallen zieht das Urteil des Verwaltungsgerichts zu den Gasgebühren der St. Galler Stadtwerke ans Bundesgericht weiter. Er hält damit an seiner rechtlichen Position fest und lässt den Entscheid vom 26. Mai überprüfen.
Beschwerde gegen Gasgebühren
Ausgangspunkt des Verfahrens war eine Beschwerde gegen die Gasgebühren der Stadtwerke. Im Zentrum stand die Frage, ob die Gebühren im Einklang mit dem Kostendeckungsprinzip erhoben wurden.
Das Verwaltungsgericht kam zum Schluss, dass die Beschaffungsstrategie der Stadtwerke in der Energiekrise 2022 sachgerecht war. Es sah keine Fehler beim Einkauf von Gas.

Die hohen Preise führte das Gericht auf die Entwicklungen an den europäischen Energiemärkten zurück. Kritik übte das Gericht an der Kalkulation einzelner Gebührenbestandteile.
Die Herleitung von Finanzflüssen an den allgemeinen Haushalt sei nicht ausreichend dokumentiert. Auch die Zuordnung von Kosten auf unterschiedliche Kundengruppen sei nicht in allen Punkten nachvollziehbar.
Das Gericht stellte fest, dass sich eine mögliche Quersubventionierung aus den vorhandenen Unterlagen nicht abschliessend beurteilen lasse.
Rund 1 Million in die Stadtkasse
Im Jahr 2022 und 2023 flossen rund 1,2 Millionen Franken aus Gasgebühren in die Stadtkasse. Das Gericht wertete die Ablieferung an den allgemeinen Haushalt als problematisch, da ein fiskalischer Zweck nicht ausgeschlossen werden konnte. Die Gebühr sei deshalb, um diesen Betrag zu korrigieren.
Die Stadt hatte sich auf ein System gestützter Gebühren berufen, bei dem die Stadtwerke Mittel an den allgemeinen Haushalt abführen. Dieses System steht nun rechtlich infrage. Auch das Fehlen eines separaten Kostenträgers für die Tarifkundschaft wurde beanstandet.
Externe Prüfung
Der Stadtrat reagiert mit einer externen Prüfung, wie aus der Medienmitteilung des Stadtrats zu entnehmen ist.
Diese soll die Kostenzuordnung zwischen Tarif und Vertragskundschaft, die Kalkulationssystematik sowie die buchhalterische Darstellung der Gebühren untersuchen. Zudem soll geklärt werden, ob Vorsteuerkürzungen korrekt berücksichtigt wurden.
Die Beschaffungsstrategie der Stadtwerke bleibt nach Auffassung des Gerichts unbestritten. Streitpunkt sind die finanzielle Abgrenzung und die interne Verrechnung der Kosten.
Grundsätzlicher Klärungsbedarf
Die Stadt hält fest, dass die offenen Fragen über den Einzelfall hinausgehen. Sie begründet den Weiterzug an das Bundesgericht mit grundsätzlichen rechtlichen Klärungsbedürfnissen im Gebührenrecht öffentlicher Gasversorger.
Hinweis
Dieser Artikel ist zuerst in den «St. Galler Nachrichten» erschienen.












