Ungarns Verfassungsgericht weist Orban-Einspruch gegen EU-Recht ab
Ungarns Ministerpräsident Viktor Orban ist mit seinem Versuch gescheitert, ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs vor dem Verfassungsgericht seines Landes anzufechten.

Das Wichtigste in Kürze
- Richter sehen sich nicht zuständig für Prüfung von EuGH-Urteil zu Asylpolitik.
Das ungarische Verfassungsgericht urteilte am Freitag, dass es «nicht in der Lage sei, das Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) in Frage zu stellen oder den Vorrang von EU-Recht zu prüfen». Orbans rechtsnationalistische Regierung hatte das Gericht aufgefordert, ein EuGH-Urteil gegen Ungarns umstrittene Asylpolitik zu überprüfen. Dies wurde als Versuch kritisiert, den Vorrang von EU-Recht vor nationalem Recht zu kippen.
Der EuGH hatte Ungarn im Dezember 2020 auf eine Klage der EU-Kommission hin wegen des Verstosses seiner Asylregeln gegen EU-Recht verurteilt. Die Richter bescheinigten Budapest die «rechtswidrige Inhaftierung» von Migranten in Lagern an der Grenze zu Serbien und die Abschiebung von Flüchtlingen ohne Beachtung der geltenden Garantien. In der Folge stellte die EU-Grenzschutzagentur Frontex ihre Arbeit in Ungarn ein.
Orbans Regierung hatte das EuGH-Urteil dem ungarischen Verfassungsgericht zur Prüfung vorgelegt. Der Schritt folgte auf eine umstrittene Entscheidung des Obersten Gerichts in Polen vom Oktober, das den Grundsatz des Vorrangs von EU-Recht vor nationalem Recht in Frage gestellt hatte. Orban hatte die polnische Entscheidung gegen scharfe Kritik aus Brüssel und anderen europäischen Hauptstädten verteidigt.
EU-Justizkommissar Didier Reynders hatte bei einem Besuch in Budapest im November die Klage Budapests als «inakzeptabel» bezeichnet. Die Kommission leitete ein Verfahren wegen Missachtung des EuGH-Urteils ein. Ungarn drohen finanzielle Sanktionen.