Versicherte sollen AHV-Dossiers künftig digital einsehen können
Versicherte sollen AHV- und IV-Daten künftig digital einsehen können, Renten berechnen und Beitragslücken überprüfen – über die neue E-Plattform.

Versicherte sollen ihre Dossiers von AHV und IV künftig digital einsehen können. Zum Beispiel können sie so ihre AHV-Rente provisorisch berechnen lassen. Oder sie können überprüfen, ob sie Beitragslücken haben und ob ihre Arbeitgeber die Beiträge ans Sozialwerk korrekt überwiesen haben.
Gesetzesgrundlage für dieses Digitalisierungsvorhaben ist das Bundesgesetz über Informationssysteme in den Sozialversicherungen (BISS). Dazu kann sich nun das Parlament äussern; am Freitag hat der Bundesrat seine Botschaft verabschiedet. Kernstück der Vorlage ist die «E-Plattform 1. Säule» zu AHV, IV und Ergänzungsleistungen.
Den AHV-Kontostand abzufragen, sei für Versicherte heute komplex und zeitraubend, sagte Sozialministerin Elisabeth Baume-Schneider. Eine der rund 70 Ausgleichskassen im Land nehme die Anfrage entgegen und sammle die Angaben von den für die Person zuständigen Stellen. In einer bis zwei Wochen werde dann per Brief Auskunft erteilt.
Digitale Plattform soll AHV- und IV-Kommunikation erleichtern
«Weiter so ist keine Option», sagte sie dazu. Der Bundesrat wolle eine einfachere, sicherere und direktere Kommunikation mit den Sozialwerken der 1. Säule ermöglichen. «Für Sie, für mich und für die ganzen Bevölkerung.» Heute kommunizierten Versicherungen und Versicherte häufig noch auf Papier oder mit PDF-Dokumenten.
Über die neue Plattform sollen Versicherte sich beispielsweise provisorisch und automatisch ihre AHV-Rente errechnen lassen können. Oder sie können überprüfen, ob sie selbst und ihre Arbeitgeber ihre Beiträge eingezahlt haben. Das sei wichtig, sagte Baume-Schneider. Denn wer Beitragslücken habe, erhalte eine reduzierte Rente.
Die Plattform soll frühestens 2028 verfügbar sein. Wer seine Daten sehen will, muss sich mit einer vom Bundesrat anerkannten E-Identität anmelden. Während Versicherte wählen können, ob sie die Plattform nutzen oder nicht, sind Durchführungsstellen und Versicherungen künftig zur elektronischen Kommunikation verpflichtet.
Neue AHV-/IV-Plattform kostet 15 Millionen Franken
Kosten wird die Einrichtung der neuen Plattform 15 Millionen Franken. Für den Betrieb muss jährlich mit Ausgaben von rund 1,5 Millionen Franken gerechnet werden, wie Baume-Schneider ausführte. Tragen werden diese die Ausgleichsfonds von AHV, IV und EL.
Gleichzeitig entlastet die Digitalisierung die Ausgleichsfonds. Heute gäben diese alleine für Posttaxen jedes Jahr 25 Millionen Franken aus, sagte Baume-Schneider. Dem Bundesbudget würden die Kosten für die AHV- und IV-Digitalisierung nicht angelastet.
Dezentrale Strukturen und fehlende gesetzliche Grundlagen hätten die Digitalisierung der AHV und der IV in Rückstand gebracht, sagte Doris Bianchi, Direktorin Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV). Nach der Plattform zur 1. Säule sei eine gemeinsame Plattform für die erste und die 2. Säule – die berufliche Vorsorge – ein nächster Schritt, sagte Bianchi auf eine Journalistenfrage.
Digitale Ausweitung und 66-Millionen-Kredit für Zentrale Ausgleichsstelle
Das Parlament forderte mit Motionen, dass nicht nur für die 1. Säule die elektronische Kommunikation eingeführt werden sollte, sondern noch für weitere Sozialversicherungen. Der Bundesrat dehnte die Pflicht zur elektronischen Kommunikation auf andere Versicherer aus, unter anderen auf Kranken- und Unfallversicherungen.
Das Parlament hat nicht nur über das BISS zu entscheiden, sondern auch über einen Verpflichtungskredit in Höhe von 66,1 Millionen Franken, für die Jahre 2026 bis 2032. Auch zu diesem Vorhaben verabschiedete der Bundesrat die Botschaft.
Mit diesem Geld sollen die Organisation und die Informatiksysteme der Zentralen Ausgleichsstelle (ZAS) modernisiert werden. Diese hat ihren Sitz in Genf und führt die Zentralregister der 1. Säule. Sie überweist monatlich AHV- respektive IV-Renten an über eine Million Personen im Ausland. Die Auszahlungen erfolgen über die Schweizerische Ausgleichskasse (SAK) und die IV-Stelle für Versicherte im Ausland (IVSTA).