Vor Beginn der Justizanhörung von Alexej Nawalny hat die Polizei mehrere Unterstützer des inhaftierten Kreml-Kritikers vor dem Gerichtsgebäude in Moskau festgenommen.
Alexej Nawalny
Festnahme vor dem Gerichtsgebäude. - AFP

Das Wichtigste in Kürze

  • In Moskau steht heute der Kreml-Kritiker Alexej Nawalny vor Gericht.
  • Vor dem Gerichtsgebäude haben sich im Vorfeld mehrere Unterstützer Nawalnys versammelt.
  • 24 Menschen wurden dabei verhaftet.
Ad

Vor Beginn der Justizanhörung von Alexej Nawalny hat die Polizei mehrere Unterstützer festgenommen. 24 Menschen seien in Gewahrsam genommen worden, teilte die Nichtregierungsorganisation OVD-Info am Dienstag mit. Reporter der Nachrichtenagentur AFP sahen, wie eine grosse Zahl an Sicherheitskräften gegen die Nawalny-Anhänger vorgingen.

Nawalnys Team hatte zu der Kundgebung vor dem Gerichtsgebäude aufgerufen. Dort sollte darüber entschieden werden, ob der russische Oppositionelle länger ins Gefängnis muss.

Sacharow-Preis alexej nawalny
Der Kreml-Kritiker Alexej Nawalny wurde mit dem Sacharow-Preis für Demokratie und Menschenrechte ausgezeichnet (Archivbild). - dpa

Die russische Strafvollzugsbehörde (FSIN) hat die Umwandlung einer bereits bestehenden Bewährungs- in eine Haftstrafe beantragt. Der Grund dafür: Der 44-Jährige soll gegen Bewährungsauflagen verstossen haben. Dieser Antrag wird von der Staatsanwaltschaft unterstützt.

Nawalny drohen 2,5 Jahre Haft

Nawalny war 2014 unter dem Vorwurf der Unterschlagung zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Die Strafe wurde aber zur Bewährung ausgesetzt. Diese Bewährung will die FSIN nun zurückziehen und die Gefängnisstrafe gelten lassen. Da Nawalny einen Teil bereits im Hausarrest abgesessen hat, drohen ihm nach Angaben seines Anwalts noch etwa zweieinhalb Jahre Haft.

Mit Verstössen gegen Bewährungsauflagen hatten die Behörden bereits die Festnahme unmittelbar nach Nawalnys Rückkehr aus Deutschland begründet. Er war im Eilverfahren zu 30 Tagen Haft verurteilt worden.

Ad
Ad

Mehr zum Thema:

Alexej NawalnyKremlHaftStrafeGericht