SVP will im Kanton St. Gallen die Sozialhilfe kürzen
Die St. Galler SVP-Fraktion will Sozialhilfeleistungen nach einem Bezug von mehr als elf Monaten kürzen. Der Grundbedarf für den Lebensunterhalt solle in diesen Fällen pauschal um zehn Prozent reduziert werden. Die Regierung lehnt die Forderung ab.

Im Vergleich zu 2010 habe sich im Kanton St. Gallen die Zahl der Personen, die mehr als elf Monate lang Sozialhilfe beziehen, um sieben Prozent erhöht, verweist die SVP-Fraktion in ihrem Vorstoss auf Angaben der Fachstelle Statistik. Die mit 42 von 120 Sitzen grösste Fraktion im St. Galler Kantonsrat fordert deswegen eine Änderung des Sozialhilfegesetzes.
Sozialhilfe sei Hilfe zur Selbsthilfe und solle nicht zu einer dauerhaften Einkommensquelle werden, heisst es in der Motion. «Eine Kürzung um zehn Prozent bei Langzeitbezug ist angemessen und sozial verträglich.» Damit würden Anreize für eine aktive Teilnahme am Arbeitsmarkt geschaffen.
Die Massnahme stärke die Eigenverantwortung und entlaste die öffentliche Hand. Dies gewinne an Bedeutung, weil immer mehr Personen aus dem Asyl- und Flüchtlingsbereich nach Ablauf der Bundesunterstützung vollständig in die Verantwortung des Kantons und der Gemeinden fielen.
Die SVP will Ausnahmen zulassen: Kinder sowie Eltern mit Kleinkindern und Personen, die einer Erwerbstätigkeit nachgehen oder sich in einem anerkannten Ausbildungs- und Integrationsprogramm befinden, sollen von der Kürzung ausgenommen sein.
Die St. Galler Regierung lehnt den Vorstoss ab, wie sie kürzlich mitteilte. Eine Senkung des Grundbedarfs nach einer bestimmten Zeit führe dazu, dass Betroffene noch mehr in finanzielle, psychische und andere Schwierigkeiten gerieten. Dies erschwere eine soziale und berufliche Integration zusätzlich.
Im Kanton seien zudem die politischen Gemeinden für die Ausrichtung der Sozialhilfe zuständig. Bei der Bemessung richteten sie sich nach den Empfehlungen des Fachverbands St. Gallische Konferenz der Sozialhilfe (KOS).
Die Leistungen für den Grundbedarf seien «an sich bereits tief angesetzt», so die Regierung. Die Ansätze der KOS hinkten denjenigen der Schweizerischen Konferenz öffentlicher Fürsorge (SKOS) «oftmals hinterher».
Der Kanton St. Gallen meldet regelmässig den Stand bei der Sozialhilfe. Letztmals war dies im März 2025 der Fall. Die Zahlen bezogen sich auf 2023. Vermeldet wurde mit 1,9 Prozent die tiefste Sozialhilfequote, seit die Statistik vor 20 Jahren eingeführt wurde.
Dieser Trend bestätige sich im Jahr 2024 mit einem weiteren Rückgang auf 1,8 Prozent, schrieb die Regierung zum Vorstoss. Die Zahlen zeigten, dass das heutige System mit Geld- und Sachleistungen, Integrationsmassnahmen sowie Anreizen oder Sanktionsmöglichkeiten «insgesamt keiner einschneidenden Veränderungen bedarf».
Bei der Auswertung der Sozialhilfestatistik gab es auch Zahlen zum Langzeitbezug von Sozialhilfe. Von den insgesamt 5552 Ende Jahr weiterlaufenden Dossiers hätten 3990 bereits seit einem Jahr oder länger Leistungen der Sozialhilfe bezogen. Dies entspreche einem Anteil von 72 Prozent, hiess es im Bericht. Dieser Anteil habe sich 2023 um sechs Prozentpunkte erhöht.
Gut jeder vierte Fall werde bereits seit fünf Jahren und länger unterstützt. Der höhere Anteil der Langzeitbezüge hange aber auch damit zusammen, dass die Neueintritte nach 2016 stetig abgenommen hätten.










