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Pfäffikon ZH: Jagdpächter sorgt vor Gericht für Graureiher-Wirbel

Redaktion
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Pfäffikon,

Ein Jagdpächter hat sich geweigert, einen schwer verletzten Graureiher zu erlösen. Nun stand der 60-Jährige vor dem Bezirksgericht Pfäffikon.

Graureiher
Ein Graureiher sorgt vor dem Bezirksgericht Pfäffikon für Wirbel. (Symbolbild) - keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Ein Graureiher sorgt vor dem Bezirksgericht Pfäffikon für Wirbel.
  • Das Tier wurde von einem Zug angefahren und verletzte sich schwer.
  • Der zuständige Jagdpächter weigerte sich jedoch, den Graureiher zu erlösen.

Im Juli 2025 wurde eine traurige Entdeckung gemacht: Ein schwer verletzter Graureiher lag neben einem Bahngleis in Pfäffikon ZH.

Der Vogel war mit einem Zug kollidiert und hatte dabei seinen linken Flügel verloren. Das Blut auf dem Gefieder war bereits eingetrocknet – ein Zeichen dafür, dass der Unfall schon einige Stunden zurücklag.

Graureiher
Der Graureiher war mit einem Zug kollidiert und hatte dabei seinen linken Flügel verloren. (Symbolbild) - keystone

Die Kantonspolizei wurde gerufen und stellte fest, dass das Revier des gefundenen Reihers unter der Aufsicht eines 60-jährigen Jagdpächters stand. Dieser weigerte sich jedoch, den schwer verletzten Vogel zu erlösen. Schliesslich handelt es sich bei dem Graureiher um eine geschützte Tierart.

Anstatt selbst Hand anzulegen, forderte er die Polizisten auf, den Tierrettungsdienst zu kontaktieren. Doch auch hier gab es Probleme: Denn der Tierrettungsdienst darf laut einer Verfügung der Fischerei- und Jagdverwaltung keine Graureiher retten oder transportieren.

Trotz dieser Schwierigkeiten bestand der Beschuldigte darauf, dass er nicht ausrücken werde.

Immerhin kontaktierte der Jagdpächter einen Kollegen und bat ihn, den Graureiher zu erlösen. Das geschah dann auch. Durch die Weigerung des beschuldigten Jagdpächters hatte sich die Erlösung jedoch verzögert.

Deshalb wurde der 60-Jährige laut der «NZZ» per Strafbefehl mit einer Busse von 750 Franken und Gebühren von 550 Franken bestraft.

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Doch der Jagdpächter wollte das nicht auf sich sitzen lassen und zog vor das Bezirksgericht Pfäffikon.

Dort fiel das Urteil laut der «NZZ» zugunsten des Beschuldigten aus: Er wurde vollumfänglich freigesprochen. Mit dem Anruf bei seinem Kollegen habe der Beschuldigte seine Pflicht erfüllt.

Das Urteil ist jedoch noch nicht rechtskräftig.

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Kommentare

User #4508 (nicht angemeldet)

Vielleicht sollte man so einen Aufseher das Patent entziehen?

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