Gericht

    Jugendlichen in Aesch BL erstochen: 19-Jähriger steht vor Gericht

    Keystone-SDA
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    Birseck,

    Ein heute 19-jähriger Schweizer muss sich am Montag wegen vorsätzlicher Tötung eines Jugendlichen vor dem Strafgericht Basel-Landschaft in Muttenz verantworten.

    Staatsanwaltschaft Basel-Landschaft
    Das Gebäude der Staatsanwaltschaft Basel-Landschaft an der Rheinstrasse in Liestal, fotografiert am Dienstag, 29. August, 2017. - keystone

    Das Wichtigste in Kürze

    • Am Strafgericht Basel-Landschaft in Muttenz beginnt ein Prozess.
    • Ein heute 19-jähriger Schweizer muss sich wegen vorsätzlicher Tötung verantworten.
    • Er soll im Juni 2024 beim Schulhaus von Aesch BL einen 15-Jährigen erstochen haben.
    • Der Prozess ist auf drei Tage angelegt. Das Gericht verkündet das Urteil am 11. Februar.

    Er wird beschuldigt, im Juni 2024 beim Schulhaus von Aesch BL einen 15-Jährigen erstochen zu haben.

    Der Beschuldigte hatte zuvor einen anonymen Anruf bekommen, sich auf der Schulanlage zu einer Abrechnung zu treffen. Der damals 18-Jährige nahm ein Klappmesser mit an den Treffpunkt, wie es in der Anklageschrift der Staatsanwaltschaft heisst.

    Seine drei Widersacher, darunter das Opfer, tauchten mit Sturmmasken oder Schals vermummten Gesichtern dort auf, waren aber unbewaffnet.

    Beschuldigter soll 15-Jährigen erstochen haben

    Mit seinem offenen Klappmesser soll er einen der drei bedroht und in die Flucht geschlagen haben. Der 15-Jährige aus der Gruppe bekam offenbar nicht mit, dass sein Kontrahent bewaffnet war. Er stand vor den 18-Jährigen hin und beleidigte ihn, wie es weiter in der Anklageschrift heisst.

    Klappmesser
    Die Tatwaffe vergrub er nach seiner Flucht gemäss Anklageschrift im Garten. (Symbolbild) - keystone

    Daraufhin soll der Beschuldigte ohne Vorwarnung gezielt in die Brust des Jugendlichen eingestochen haben. Er flüchtete, ohne sich um den Verletzten zu kümmern, wie es weiter heisst. Der 15-Jährige erlag rund eine Stunde später im Spital an den Verletzungen. Die Polizei verhaftete den Beschuldigten kurz nach der Tat.

    Die Staatsanwaltschaft führt in einer Eventualanklage noch eine andere Möglichkeit des Tatverlaufs auf.

    Demgemäss verpassten das Opfer und einer der zwei Kollegen dem Beschuldigten mehrere Faustschläge, worauf dieser mit dem Messer zustach. Die Tatwaffe vergrub er nach seiner Flucht gemäss Anklageschrift im Garten.

    Der Prozess ist auf drei Tage angelegt. Das Gericht verkündet das Urteil am 11. Februar. Es gilt die Unschuldsvermutung.

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