Mecklenburg-Vorpommern (D): Neues Polizeigesetz wird überdacht
Das neue Polizeigesetz, das 2020 in Mecklenburg-Vorpommern (D) verabschiedet wurde, widerspricht teilweise der Verfassung.

Das Wichtigste in Kürze
- Das neue Polizeigesetz von Mecklenburg-Vorpommern (D) ist teilweise verfassungswidrig.
- Die Regelungen für Überwachungsmassnahmen der Polizei sind zu wenig genau definiert.
- Nun soll der Gesetzgeber die Reform nochmals überarbeiten.
Im Jahr 2020 wurde im deutschen Bundesland Mecklenburg-Vorpommern (D) ein neues Polizeigesetz verabschiedet. Dieses ist aber teilweise nicht mit der Verfassung vereinbar. Das entschied das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe am Mittwoch.
Mehrere Vorschriften zu heimlichen Überwachungsmassnahmen durch die Polizei seien nicht genau genug, heisst es. Damit würden sie den Anforderungen an die Verhältnismässigkeit nicht genügen. Das Gericht forderte den Gesetzgeber dazu auf, nachzubessern.
Umstrittene Reform
Die Gesetzesreform war von Anfang an umstritten, Datenschützer befürchteten Grundrechtsverstösse. Die Verfassungsbeschwerde wandte sich gegen Regelungen, die der vorbeugenden Abwehr von Gefahren dienen sollen. Etwa heimliche Bild- oder Tonaufzeichnungen, Onlinedurchsuchungen, die Überwachung von Telekommunikation oder der Einsatz von verdeckten Ermittlern.
Das Gericht beanstandete nun, dass die abzuwehrende Gefahr in den Vorschriften nicht konkret genug definiert sei. Einige der vorgesehenen Massnahmen könnten durchaus gerechtfertigt sein, erklärte es. In ihrer aktuellen Form seien sie aber teils unvereinbar mit dem Grundgesetz. Dieses sieht beispielsweise für die Überwachung von Wohnungen strenge Voraussetzungen vor.

Die meisten der beanstandeten Regelungen in Mecklenburg-Vorpommern bleiben dennoch vorläufig eingeschränkt in Kraft. Sie müssen aber bis Ende des Jahres überarbeitet werden.
An das Bundesverfassungsgericht gewandt hatten sich fünf Menschen, die aktuell in Mecklenburg-Vorpommern leben oder enge Kontakte dahin haben. Darunter waren eine Anwältin, ein Journalist, eine Klimaaktivistin und zwei Fussballfans. Unterstützt wurde ihre Verfassungsbeschwerde von dem Bündnis «Sogenannte Sicherheit» und der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF).