Coronavirus: Spahn will Zugang zu digitalem Impfpass erleichtern

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    Deutschland,

    Der deutsche Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) will den Impfpass zum Coronavirus so schnell wie möglich einsetzen und einfach zugänglich machen.

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    Minister Jens Spahn: Minister: Im Sommer sollen «möglichst viele» den neuen Impfpass nutzen. - POOL/AFP/Archiv

    Das Wichtigste in Kürze

    • Jens Spahn (CDU) will den digitalen Impfpass schon Mitte Mai einführen-
    • Der deutsche Gesundheitsminister will deshalb eine Gesetzesänderung.

    Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) strebt eine Gesetzesänderung an, um den geplanten digitalen Corona-Impfpass möglichst schnell einsetzbar zu machen.

    Neben Arztpraxen und Impfzentren sollten «auch Apotheker für bereits Geimpfte den digitalen Impfpass ausstellen können», sagte Spahn dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (Donnerstagsausgaben). Er wolle schon jetzt die Weichen dafür stellen, «damit im Sommer möglichst viele den digitalen Impfpass auch nutzen».

    Coronavirus - Impfzentrum Stuttgart
    Ein Aufkleber der auf eine Impfung mit dem Impfstoff Moderna gegen das Coronavirus hinweist, klebt im Impfzentrums des Klinikum Stuttgart im Impfpass eines Impflings. - dpa

    Dafür solle dass Infektionsschutzgesetz entsprechend geändert werden, sagte Spahn. «Der digitale Impfpass muss für alle leicht zugänglich sein.»

    Impfpass schon Mitte Mai?

    Dies sei vor allem für Millionen von bereits Geimpften wichtig, die nun die Eintragung aus dem gelben Impfausweis in den digitalen Impfpass übertragen lassen wollen. Das Bundesgesundheitsministerium geht nach RND-Informationen davon aus, dass der digitale Impfpass in der «zweiten Hälfte des zweiten Quartals» einsatzbereit ist. Das wäre Mitte Mai bis Ende Juni.

    Dem Bericht zufolge will das Ministerium nach heftiger Kritik aus dem Bildungsbereich in der Gesetzesänderung auch die Bundes-Notbremse für Hochschulen entschärfen. Sie sollten künftig nicht mehr verpflichtet sein, ab einem Inzidenzwert von 100 in den Wechselunterricht zu gehen, zitierte das RND aus der Formulierungshilfe für die Änderung des Infektionsschutzgesetzes.

    Es bleibe allerdings beim Verbot des Präsenzunterrichts ab einer Inzidenz von 165. Allerdings solle es hier Ausnahmen für praktische Ausbildungsabschnitte geben, etwa in Laboren und Krankenhäusern, heisst es in dem Bericht.

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