Bundestag stimmt neuem Verpackungsgesetz zu
Der Bundestag hat das neue Verpackungsgesetz beschlossen, das den Kunststoffmüll deutlich verringern soll.

Das Wichtigste in Kürze
- Novelle soll Mehrweglösungen stärken und Müll reduzieren.
Mit den Stimmen der Fraktionen von Union und SPD votierte das Parlament am Donnerstagabend mehrheitlich für den Gesetzentwurf der Regierung, der unter anderem Mehrweglösungen stärkt und die Einwegpfandpflicht ausweitet. Das Kabinett hatte die Gesetzesnovelle im Januar beschlossen - damit setzt die Regierung zwingende Kunststoff- und Abfallvorgaben der EU in deutsches Recht um.
Vorgesehen sind zum Beispiel Vorgaben für die Gastronomie. So müssen Restaurants und Cafés Waren zum Mitnehmen künftig auch in wiederverwendbaren Verpackungen anbieten. Die Mehrweg-Alternativen für Plastikbecher oder Styropor-Schalen sind ab 2023 vorgesehen. Die Mehrwegbehälter müssen vom jeweiligen Gastronom demnach auch zurückgenommen werden. Kleine Geschäfte sind davon ausgenommen - sie müssen ihren Kunden aber Essen oder Getränke auf Wunsch in mitgebrachte Behälter abfüllen.
Laut Gesetz sollen zudem bereits im kommenden Jahr Ausnahmen bei der Einwegpfandpflicht wegfallen. Ausserdem müssen Plastikflaschen ab 2025 mindestens zu einem Viertel aus recyceltem Kunststoff bestehen.
Der Verband der Kunststofferzeuger PlasticsEurope Deutschland (PED) und der Verband der Chemischen Industrie (VCI) unterstützten grundsätzlich die «Stossrichtung der Gesetzesinitiative», verwiesen zugleich aber auch «Hindernisse für die Kreislaufwirtschaft». Sie warnten vor zu viel Bürokratie sowie einer «kleinteiligen Überregulierung».